LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3158
öffentlich
Datum:
09/05/2013
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Herr Schönberger
Landesjugendhilfeausschuss26.09.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Die „Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH“, Marzellenstraße 32 in Köln, wird gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW gemäß Vorlage Nr. 13/3158 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

E l z e r
Zusammenfassung:

Die „Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH“, Marzellenstraße 32 in Köln, soll als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt werden.


Begründung:

Die „Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH“, Marzellenstraße 32 in Köln (GmbH), beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die GmbH ist aus der Arbeit des „Verein Katholische Jugendarbeit des Erzbistums Köln e.V.“ (Verein) entstanden. Laut § 2 des Gesellschaftsvertrages bildet die GmbH das Dach für die einzelnen regionalen katholischen Jugendagenturen, die ebenfalls als GmbHs organisiert sind. Die GmbH dient der strategischen Ausrichtung dieser Jugendagenturen auf die Ziele der Jugendpastoralarbeit des Erzbistums und deren Unterstützung in der kirchlichen Jugendarbeit.

Der Gesellschaftsvertrag ist als Anlage beigefügt.

I.

Für die Anerkennung ist gemäß §§ 75 III SGB VIII, 25 I Nr. 2 AG-KJHG-NRW „das Landesjugendamt nach Beschlussfassung des Landesjugendhilfeausschusses zuständig, wenn der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Landesjugendamtes hat und vorwiegend dort in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist. Gehören diese zu demselben Kreis, ist anstelle des Landesjugendamtes das Jugendamt dieses Kreises zuständig.“

Räumlich betreut die GmbH das Gesamtgebiet des Erzbistums Köln. Der regionale Bezug zum Verbandsgebiet des LVR ist gegeben.

II.

Gemäß §§ 1, 75 SGB VIII sind für eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe durch das Landesjugendamt als Voraussetzung erforderlich, dass der Träger:

1.    eine juristische Person oder Personenvereinigung ist,

2.    die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, also die Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert,

3.    gemeinnützige Ziele verfolgt,

4.    sowie aufgrund der

a.    fachlichen und

b.    personellen

Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und

5.    die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Sind diese Voraussetzungen seit mindestens 3 Jahren erfüllt, so hat der beantragende Jugendhilfeträger einen Anspruch auf eine Anerkennung als freier Träger.

Sind diese Voraussetzungen zwar erfüllt, die Dauer von 3 Jahren, für die sie erfüllt sind, allerdings noch nicht erreicht, so hat der Träger einen Anspruch gegen das Landesjugendamt, nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Anerkennung zu entscheiden.

Zu 1.

Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH eine juristische Person.

Zu 2.

Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages wird der Gesellschaftszweck wie folgt definiert:

„Durch die Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH gestaltet das Erzbistum Köln das Zugehen der Kirche auf junge Menschen und die Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf Regional- und Diözesanebene. Kernaufgaben der GmbH sind insbesondere

  • Die Einbindung der fünf regionalen Katholischen Jugendagentur GmbHs in die strategische Ausrichtung der Jugendpastoral im Erzbistum Köln
  • Die Trägerschaft und Durchführung diözesaner Aktivitäten der Jugendpastoral
  • Die konzeptionelle, personelle und finanzielle Unterstützung der Jugendpastoral im Erzbistum Köln
  • Die Anregung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und Projekte
  • Die Sicherung der Vielfalt von Angeboten in der Jugendpastoral

Die Kernaufgaben gliedern sich inhaltlich in folgende Fachbereiche:

  • Territoriale und verbandliche Jugendarbeit
  • Katechese und Liturgie in der Jugendpastoral
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Jugendhilfe und Schule

Zur Umsetzung ihres Auftrages stehen der diözesanen GmbH die Personalressourcen der Abteilung Jugendseelsorge zur Verfügung.“

Ergänzend teilte die Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH mit, dass sie im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rechtsträger für die Maßnahm e n un d Projekte der Jugendseelsorge des Erzbistums Köln ist.

Die GmbH führt eigenständig überregionale, diözesane Maßnahmen und Projekte durch, unabhängig von der Tätigkeit der fünf regional tätigen Katholischen Jugendagenturen in Köln, Düsseldorf, Bonn, Wuppertal und Bergisch Gladbach, die in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 23.02.2013 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wurden.

Die grundsätzliche Aufgabenstellung der Katholischen Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH auf überregionaler Ebene ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Ganz konkret richten sich die Angebote vorwiegend direkt an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zu den Maßnahmen gehören Großveranstaltungen (Altenberger Licht, Romfahrten für Ministranten, diözesane Weltjugendtage) mit mehreren hundert und teilweise über tausend Teilnehmern ebenso wie pädagogisch betreute inhaltliche Ausstellungen an vielen verschiedenen Orten im Erzbistum Köln für Jugendliche, organisierte Jugendgruppen und Schulklassen und schließlich auch eine Vielzahl kleinerer Veranstaltungen und Maßnahmen mit bis zu 30 Teilnehmern.

Daneben führt der Rechtsträger auch Veranstaltungen zur Qualifizierung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter auf dem Feld der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch. Insbesondere bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um junge Erwachsene.

Die Katholische Jugendagentur Erzbistum Köln GmbH wird damit als Rechtsträger selbstständig und in eigener Verantwortung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 1 I SGB VIII insgesamt tätig.

An einer Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe besteht insoweit kein Zweifel.

Zu 3.

Durch Bescheinigung des Finanzamtes Köln-Mitte vom 10.04.2013 wurde eine vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung erteilt. Die Gemeinnützigkeit ist somit zu unterstellen.

Zu 4.

Aufgrund der dargelegten Finanz-, Personal- und Raumsituation bestehen keine Zweifel an den fachlichen und personellen Voraussetzungen, die einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe erwarten lassen.

Zu 5.

Zweifel an einer grundgesetzkonformen Arbeit bestehen nicht.

 

In Vertretung

 

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