Ziel ist es, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen können. Um die Integration in den Tageseinrichtungen für Kinder voranzutreiben, wird:
1. die Verwaltung beauftragt,
a) ein Anreizprogramm für Träger von Tageseinrichtungen für Kinder zu erarbeiten, das zu einer verstärkten und flächendeckenden Integration von Kindern in Regeleinrichtungen führt. Es soll durch eine unbürokratische Förderung des behinderungsspezifischen Mehraufwands den Tageseinrichtungen die Entscheidung für die Aufnahme von Kindern mit Behinderung erleichtert werden;
b) eine Rahmenzielvereinbarung mit der Wohlfahrtspflege zum Abbau der Plätze in Sonderkindergärten abzuschließen.
2. In der Produktgruppe "Leistungen zur vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen" (074.01) wird das Ziel wie folgt gefasst:
“Steigerung des Anteils an integrativen Plätzen in Kindertagesstätten gegenüber dem Anteil an Plätzen in Sonderkindergärten, Abbau der Plätze in Sonderkindergärten.
Bis Ende 2008 Abbau von 56 [statt 28] Plätzen in Sonderkindergärten [...]
Förderung von maximal 300 [statt 150] Kindern mit Behinderung in Regelkindertagesstätten (Einzelintegration).“
Die Kennzahlen sind entsprechend anzupassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Kommunen, Eltern und Träger über die Möglichkeiten der Einzelintegration zu informieren.