LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3530
öffentlich
Datum:
03/11/2014
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Herr Gritzmann / Herr Meier / Herr Schmidt
Kulturausschuss19.03.2014empfehlender Beschluss
Bauausschuss20.03.2014empfehlender Beschluss
Schulausschuss25.03.2014empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss02.04.2014empfehlender Beschluss
Umweltausschuss03.04.2014zur Kenntnis
Landschaftsausschuss07.04.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten;
hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss stimmt im Grundsatz der Baumaßnahme "Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten" gemäß Vorlage-Nr. 13/3530 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau für folgende Standorte:
- LVR-Frieda-Kahlo-Schule in St. Augustin,
- Dependance der LVR-Frieda-Kahlo-Schule im Ledenhof,
- LVR-Christophorusschule in Bonn,
- LVR-Donatus-Schule in Pulheim,
- LVR-Luise-Leven-Schule Krefeld,
- LVR-Förderschule für Körperliche und motorische Entwicklung in Mönchengladbach und
- LVR-Industriemuseum Ratingen
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Im Zuständigkeitsbereich des LVR liegen sieben Liegenschaften in Wasserschutzgebieten. In diesen Liegenschaften müssen die Entwässerungsanlagen in allen Teilen dichtheitsgeprüft und - falls erforderlich - saniert werden.

Ein Kanalerkundungsprogramm hat vom Mai bis Juli 2013 in den sieben Liegenschaften stattgefunden. Das dabei erarbeitete Kanalkataster attestiert einen in Teilen sanierungsbedürftigen Zustand der Entwässerungsanlagen. Eine Sanierung ist unumgänglich und muss aufgrund gesetzlicher Forderungen der §§ 60 und 61 des Landeswassergesetzes sowie daraus resultierend der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) bis 31.12.2015 unverzüglich erfolgen.

Das Gelände Ledenhof ist im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes „Inklusives Leben auf dem Ledenhof“ zur Veräußerung geplant. Verhandlungen mit der Stadt Bonn und einem Investor als Vorhabenträger finden derzeit statt. Die LVR-Frieda-Kahlo-Schule ist von der geplanten Veräußerung nicht betroffen und wird weiter betrieben.

Die Verwaltung bittet, der Maßnahme grundsätzlich zuzustimmen und die Erststellung der Haushaltsunterlage-Bau zu beauftragen.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden