LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2613
öffentlich
Datum:
11/23/2012
Dienststelle:
OE 1
Bearbeitung:
Herr Pörings
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung10.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Ausschluss von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR ab dem 01.04.2013
Beschlussvorschlag:
Von der Anwendung des § 65 Landesbeamtengesetz wird beim LVR mit Wirkung ab dem 01.04.2013 abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Gemäß § 65 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) kann die oberste Dienstbehörde von der Anwendung des § 65 LBG NRW (Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte) absehen. Aufgrund dieser Vorschrift wird durch diesen Beschluss die Neubewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des LVR ab dem 01.04.2013 ausgeschlossen.

Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden