Die Landschaftsversammlung Rheinland begrüßt die Bestrebungen des Landtages Nordrhein-Westfalen, die Zielsetzungen und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion in der Schule umsetzen zu wollen.
Die Landschaftsversammlung Rheinland fordert die Landesregierung NRW auf, die Verankerung der Inklusion im Schulgesetz kurzfristig mit Wirkung für das Schuljahr 2011/12 sicher zu stellen, um Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für Kinder mit Behinderungen im allgemeinen Schulsystem zeitnah zu schaffen.
Nach wie vor ist unklar,
· ob perspektivisch der gemeinsame Unterricht an Regelschulen ausgebaut werden soll und der für die Ausweitung notwendige Finanz- und Personalbedarf durch das Land auch unabhängig von so genannten Demographie-Gewinnen gesichert werden soll,
· ob sich das Land zur Zuständigkeit und zur Finanzierungsverantwortung für Therapeuten, Integrationshelfer und Sozialpädagogen als Unterstützung für Kinder mit Behinderungen bekennt,
· ob den Eltern durch das Land eine umfassende Beratung angeboten werden soll, damit diese über den Förderort für ihr Kind mit Behinderungen auch tatsächlich frei entscheiden können,
· inwieweit die heute bestehenden Förderschulen in ein Gesamtkonzept Inklusion eingebunden werden sollen,
· ob der Modellversuch „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ nach 2013 fortgesetzt und ausgebaut werden soll?
Die Verunsicherung in den Kommunen und damit die Handlungsnotwendigkeit für eine kurzfristige gesetzliche Regelung mit dem Ziel der schulischen Inklusion sind klar erkennbar. Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, ihren Eltern, Lehrern und den kommunalen Schulträgern muss endlich ein verlässlicher Rahmen gegeben werden, der den Erfordernissen der Konnexitä
t gerecht wird und an dem sie ihre weiteren Planungen ausrichten können. Hierzu müssen eindeutige pädagogische inhaltliche Eckpunkte, klare Finanzierungszusagen und, falls nötig eine präzise zeitliche Perspektive der Umsetzungsschritte im Schulgesetz NRW festgelegt werden.