Vorlage-Nr. 13/731
Beschlussvorschlag:
"Die Verwaltung wird bis auf Widerruf ermächtigt, Zeitverträge von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen bei 100 % fremdfinanzierten Maßnahmen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Verursachergrabungen, Maßnahmen der Stiftung zur Förderung der Archäologie in Braunkohlegebieten sowie Maßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm) bis zu einem Jahr zu verlängern, ohne vorher die Zustimmung durch den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung und den Landschaftsausschuss einzuholen. Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung wird regelmäßig halbjährlich über die getroffenen Personalmaßnahmen informiert."
Begründung der Vorlage Nr. 13/731:
Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung hat in seiner Sitzung am 15.05.2006 und der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 17.05.2006 beschlossen, bis auf Widerruf bei Einstellung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen im Rahmen von 100% fremdfinanzierten Maßnahmen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Verursachergrabungen, Maßnahmen der Stiftung zur Förderung der Archäologie in Braunkohlegebieten sowie Maßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm) befristet bis maximal einem Jahr, auf eine vorherige Zustimmung zu der Maßnahme durch den Ausschuss für Personal und Verwaltung und den Landschaftsausschuss zu verzichten. Der Ausschuss für Personal und Verwaltung wird halbjährlich nachträglich über die getroffene Personalmaßnahme informiert.
Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt.
Im § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung des LVR ist der Vorbehalt des Gremienbeschlusses für Einstellungen von Beschäftigten, deren Entgelt sich nach der Entgeltgruppe 13 TVöD richtet oder darüber liegt, geregelt. Nach der im Juni 2010 erfolgten Ergänzung des § 10 Abs. 5 Satz 2 gilt der Vorbehalt nun auch für die Verlängerung und Entfristung von Zeitverträgen.
Da die Finanzierungszusagen erfahrungsgemäß sehr kurzfristig erfolgen, ist die Verlängerung von Zeitverträgen im Rahmen 100% fremdfinanzierter Maßnahmen zum vorgegebenen Zeitpunkt oft gefährdet.
Daher bittet die Verwaltung, diese im Mai 2006 für Einstellungen getroffene Regelung auf die Verlängerung von Zeitverträgen bis maximal einem Jahr bei 100% fremdfinanzierten Maßnahmen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Verursachergrabungen, Maßnahmen der Stiftung zur Förderung der Archäologie in Braunkohlegebieten sowie Maßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm) auszuweiten. Somit kann sichergestellt werden, dass die Verlängerung von Zeitverträgen im Rahmen 100% fremdfinanzierter Maßnahmen zum vorgegebenen Zeitpunkt realisiert werden können.
Die Verwaltung wird den Ausschuss für Personal und Verwaltung regelmäßig halbjährlich über die Personalmaßnahmen informieren.
In Vertretung
v o m S c h e i d t