LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2437
öffentlich
Datum:
11/08/2012
Dienststelle:
Steuerungsdienst 41
Bearbeitung:
Frau Muth-Imgrund/Herr Knips
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.11.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss23.11.2012Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss29.11.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Fortentwicklung der Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Beschlussvorschlag:
Die Neuausrichtung der Finanzierung der Elementarbildung für Kinder mit Behinderung, die der Landesjugendhilfeausschuss am 31.01.2012 sowie der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 03.02.2012 gemäß Vorlage Nr. 13/1920 beschlossen haben, wird gemäß Vorlage Nr. 13/2437 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 verlängert sowie in Ziffer 3 präzisiert:

I. Integrative Gruppe

1. Die Verpflegungskosten für neu aufgenommene Kinder werden nicht mehr übernommen.
2. Die anteilige Finanzierung der freigestellten Leitung wird für Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen nicht mehr übernommen.
3. Der Jugendamtsanteil wird sukzessive abgebaut und zwar in zwei weiteren Schritten:
Ausgehend von dem derzeit halbierten Pauschalbetrag für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von insgesamt 12.750 EUR pro integrative Gruppe wird für das Haushaltsjahr 2014 eine weitere Halbierung dieses Pauschalbetrages auf insgesamt 6.375 EUR pro integrative Gruppe vorgenommen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 entfällt die Beteiligung des LVR an diesem kommunalen Anteil der KiBiz-Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen.
4. Der Trägeranteil wird in eine einheitliche Pauschale in Höhe von 9.000 EUR umgewandelt.

II. Einzelintegration

Im Kindergartenjahr 2012/2013 und 2013/2014 wird für die betreuten Kinder eine einheitliche Pauschale von 5.000 EUR gezahlt. Die Förderung von Kindern in Einzelintegration wird zukünftig in die noch zu entwickelnde Fördersystematik der Kindpauschalen überführt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:074
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Landschaftsausschuss hat auf Beschlussempfehlung des Landesjugendhilfeausschusses vom 31.01.2012 am 03.02.2012 gemäß Vorlage Nr. 13/1920 die Neuausrichtung der Finanzierung der Elementarbildung für Kinder mit Behinderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 beschlossen.

Dieser Beschluss soll gemäß Votum des Landesjugendhilfeausschusses vom 30.08.2012 um ein Jahr, d. h. bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 verlängert werden.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden