Anfrage-Nr. 13/45
Fragen/Begründung:
Die Fraktion der Freien Wähler/Deine Freunde erwartet von einer künftigen inklusiven Schule, dass sie alle Kinder aufnimmt - soweit es den Kindern möglich ist -, pädagogische Angebote für die Kinder bereithält, schülerorientiert ist, alle Kinder in ihrer Individualität erkennt und annimmt, sich immer wieder neu entsprechend den Bedürfnissen der Kinder verändert und für sie ergänzende sowie fördernde Angebote aus ihrem Umfeld erschließt und vermittelt.
Im Juli 2012 beschloss nun die Landesregierung NRW einen Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle", der nun aufgrund seines Inhaltes zu großer Verstimmung führt. Danach würde den Kommunen die schulische Inklusion allein aufgebürdet. Die Landesregierung sieht hier keine Veranlassung, dass das Konnexitätsausführungsgesetz NRW hier zum Tragen kommt. Es ist aufgrund der desolaten, finanziellen Lage der Kommunen aber auch unstrittig, dass die kommunale Familie nicht in der Lage ist, die mit dieser UN-Konvention einhergehenden Finanzierungsherausforderungen zu meistern.
Aus diesem Grund ergeben sich für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde folgende Fragen:
Wie ist der Stand nach Einführung der Inklusionspauschale in den einzelnen der 26 Mitgliedskörperschaften? Wie oft wurde sie seit ihrer Einführung (schuljährlich aufgelistet) abgerufen? Welche Konsequenzen wurden aus der vom LVR in Auftrag gegebenen Studie der Universität Würzburg (Prof. Lelgemann) bislang gezogen und umgesetzt?