Die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Remscheid, Solingen und Wuppertal haben gegen den Festsetzungsbescheid der Landschaftsumlage für das Jahr 2007 Widerspruch eingelegt, da der Haushalt des LVR einen Überschuss im Ergebnisplan von 16,9 Mio. € vorsah. Die Stadt Remscheid hat stellvertretend für die anderen Widerspruchsführer gegen den LVR prozessiert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 25.03.2011 entschieden, dass es dem LVR als Umlageverband nicht gestattet ist, Überschüsse im Ergebnisplan zur Sicherung der Liquidität im Finanzplan auszuweisen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich mit Beschluss vom 15.08.2011 der Vorinstanz angeschlossen, so dass der LVR nunmehr eine Rückzahlung veranlassen muss. Da die Rechtslage Allgemeingültigkeit hat, ist eine Zahlung nicht nur an die Widerspruchsführer, sondern an alle Mitgliedskörperschaften des LVR vorgesehen. Neben der Hauptforderung zahlt der LVR Prozesszinsen in Höhe von rd. 4,490 Mio. €. Da der LVR zur umgehenden Zahlung verpflichtet ist, kann eine Entscheidung des Landschaftsausschusses nicht abgewartet werden, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung unabdingbar ist.