LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2103
öffentlich
Datum:
01/16/2007
Dienststelle:
Amt 41
Bearbeitung:
Herr Nörtershäuser
Landesjugendhilfeausschuss13.03.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Empfehlungen zur Kooperation von Trägern der Hilfe zur Erziehung mit Schulträgern, Schulaufsicht und Schulen
Beschlussvorschlag:
1. Der Landesjugendhilfeausschuss verabschiedet gemäß Vorlage Nr. 12/2103 die Empfehlungen zur Kooperation von Trägern der Hilfe zur Erziehung mit Schulträgern, Schulaufsicht und Schulen.
2. Die Verwaltung wird mit der Beteiligung an der vorgesehenen Fortschreibung der Arbeitshilfe beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Vorlage Nr. 12/2103:

Die Verwaltung hat den Landesjugendhilfeausschuss mit Schreiben vom 18.12.2006 bereits über die Erstellung der Arbeitshilfe "Empfehlungen zur Kooperation von Trägern der Hilfe zur Erziehung mit Schulträgern, Schulaufsicht und Schulen" informiert.

Die vorgelegte Empfehlung (Anlage) wurde von Vertretern der fünf Bezirksregierungen NRW, der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe erstellt.

Von den Bezirksregierungen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege wird die Empfehlung in vollem Umfang mitgetragen. Der Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe wird den Text beraten, wenn dieser von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände beschlossen wurde. Von den kommunalen Spitzenverbänden fehlt trotz Beratung im Arbeitskreis "Jugend" vom 22.06.2006 und 23.08.2006 noch eine verbindliche Rückmeldung.

Vom Ministerum für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration wird die Empfehlung befürwortet und es wurde zugesagt, ein gemeinsames Vorwort der beiden Ministerien beizutragen.

Ziel der Empfehlung ist es, Grundlage für eine systematisierte und flächendeckend befriedigende Zusammenarbeit von Institutionen der Hilfen zur Erziehung mit Schule zu sein. Der Text erhebt den Anspruch, neben einer klassischen Arbeitshilfe für die operationale Ebene auch ein Strategiepapier für Leitungsverantwortliche zu sein. Ein entsprechend umfassendes Papier bezüglich der Kooperationserfordernisse im Schnittfeld von Hilfe zur Erziehung und Schule fehlte bisher.

Gerade durch den in den §§ 8a SGB VIII und 42 (6) SchulG NRW geforderten verbesserten Schutz des Wohls der Kinder und Jugendlichen erhält die vorgelegte Empfehlung eine besondere Bedeutung, da nur eine erfolgreiche und reibungslosere Zusammenarbeit der genannten Institutionen diesem aktiven Schutzauftrag Genüge tun kann.

In Vertretung

M e r t e n s