LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/3426/2
öffentlich
Datum:
11/05/2014
Dienststelle:
Steuerungsdienst 41
Bearbeitung:
Frau Kaltenbach
Landesjugendhilfeausschuss27.11.2014zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen - Förderrichtlinien
Kenntnisnahme:
Die Übergangsregelung bezüglich der Finanzierung der Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal unter Anrechnung der LVR-Kindpauschale wird für ein weiteres Jahr fortgeführt. Die Übergangsregelung endet mit Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e
Zusammenfassung:

Zur Fortentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, fördert der LVR seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 die inklusive Betreuung dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen – in Ergänzung der KiBiz-Mittel des Landes NRW – zusätzlich und auf freiwilliger Basis mit der LVR-Kindpauschale.

 

Das neue Förderverfahren wird durch die sog. FInK-Richtlinien geregelt.

In den Richtlinien sind Übergangsregelungen für die Finanzierung der Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal enthalten.

 

Die Übergangsregelung bezüglich der Finanzierung der Personalkosten für festangestelltes therapeutisches Personal unter Anrechnung der LVR-Kindpauschale wird für ein weiteres Jahr fortgeführt. Die Übergangsregelung endet mit Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016.


Begründung:
Anlagen: