Zur Fortentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, fördert der LVR seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 die inklusive Betreuung dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen – in Ergänzung der KiBiz-Mittel des Landes NRW – zusätzlich und auf freiwilliger Basis mit der LVR-Kindpauschale.
Das neue Förderverfahren wird durch die sog. FInK-Richtlinien geregelt.
In den Richtlinien sind Übergangsregelungen für die Finanzierung der Kosten für festangestelltes therapeutisches Personal enthalten.
Die Übergangsregelung bezüglich der Finanzierung der Personalkosten für festangestelltes therapeutisches Personal unter Anrechnung der LVR-Kindpauschale wird für ein weiteres Jahr fortgeführt. Die Übergangsregelung endet mit Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016.