Die inhaltliche Gliederung des zu erarbeitenden LVR-Aktionsplans in Handlungsfelder (vgl. Vorlage 13/2065) wird ergänzt um differenzierte Bewertungskriterien, die aus den allgemeinen Grundsätzen nach Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden. Die Jahre 2013/2014 mit der projektartigen Erarbeitung des Aktionsplans und ersten modellhaften Umsetzungsschritten sind als Übergangszeitraum zu verstehen. Ab 2015 fortlaufend sollen weitere Aktivitäten über Zielvereinbarungen im Rahmen des Gesamtsteuerungsprozesses umgesetzt werden. Damit kommt die Verwaltung perspektivisch dem geforderten Querschnittsansatz (im Sinne von "disability mainstreaming") nach.