LVIS Recherche - Antrag
Logo: CDU-Fraktion CDU FRAKTION
LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Ergänzungsantrag-Nr. 13/253/1
öffentlich
Datum:
05/29/2013
Antragsteller:
CDU
Landschaftsausschuss11.06.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Tarifabschluss 2013
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass es bei der anstehenden Besoldungsanpassung zu einer Ungleichbehandlung der Beamten gegen den Tarifbeschäftigten sowie zu einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen kommen soll.

Der Landschaftsausschuss unterstützt die Erklärung der kommunalen Spitzenverbände vom 15.05.2013 und appelliert an Landesregierung und an die im Landtag vertretenen Fraktionen, eine Regelung der Besoldungsanpassung zu finden, die eine Ungleichbehandlung der Beamten gegenüber den Tarifbediensteten und ebenso eine Ungleichbehandlung bestimmter Besoldungsgruppen gegenüber anderen Besoldungsgruppen vermeidet.
Begründung:

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 die Beratung des Antrags Nr. 13/253 der CDU-Fraktion auf die Sondersitzung des Landschaftsausschusses am 11.06.2013 vertagt.

Begründung des Antrags Nr. 13/253:

Im Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wurde eine lineare Steigerung für alle Vergütungsgruppen ab 01.01.2013 von 2,65 % und ab 01.01.2014 eine weitere Steigerung um 2,95 % vereinbart.

Die Landesregierung hat - im Widerspruch zu früheren Erklärungen der Ministerpräsidentin - beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt, dass die Besoldungsanpassung für Beamte

  • nur für die Besoldungsgruppen bis A 10 der Tariferhöhung für Tarifbeschäftigte entsprechen,
  • für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 jeweils ein Prozent steigen und
  • für die Besoldungsgruppen von A 13 aufwärts vollständig unterbleiben soll.

Sollte der Landtag diese Regelung beschließen, gilt diese auch für die Beamten des Landschaftsverbandes Rheinland. Für die betroffenen Beamtengruppen würde es für die Dauer von wenigstens zwei Jahren nicht einmal einen Inflationsausgleich geben. Faktisch bedeutet das einen Verlust an Realeinkommen. Der Einkommensverlust bleibt nachhaltig wirksam während der gesamten weiteren Berufslaufbahn und in der späteren Altersversorgung.

Diese ungerechte Ungleichbehandlung belastet das gedeihliche Zusammenwirken der verschiedenen Mitarbeitergruppen innerhalb der Verwaltung und erschwert überdies längerfristig die Gewinnung von Mitarbeitern für den öffentlichen Dienst.

Wir fordern die Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch durch eine der Leistung entsprechende Bezahlung und gleichwertige Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlage:
Erklärung der kommunalen Spitzenverbände vom 15.05.2013