LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1382
öffentlich
Datum:
04/19/2006
Dienststelle:
Amt 44
Bearbeitung:
Frau Veith
Schulausschuss03.05.2006empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss10.05.2006empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.05.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Qualitätsoffensive Hauptschule/ Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen;
Pilotprojekt: Öffnung für Förderschulen
Beschlussvorschlag:
Der Bewerbung der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache, Köln und Stolberg, um die Teilnahme am Pilotprojekt des Landes auf Erweiterung des Programms "Qualitätsoffensive Hauptschule/ Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen" auf ausgewählte Förderschulen wird gemäß Vorlage Nr. 12/1382 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:ca. 33.000 EUR (5/12 von 80.000 EUR für zwei Schulen)
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:ca. 80.000 EUR geschätzt für zwei Schulen
Unterschrift:
In Vertretung 

V o i g t s b e r g e r
Begründung:

1.

Der Schulausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.10.2005 beauftragt, den Schulen des LVR jede mögliche Information und Hilfestellung zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule (OGS) anzubieten. Zum Schuljahresbeginn 2006/2007 werden sieben weitere Rheinische Förderschulen an fünf Schulstandorten den offenen Ganztag einführen. 

Die Neufassung und Änderung der Erlasse und Förderrichtlinien zur offenen Ganztagsschule vom Januar 2006 sowie ergänzende Absprachen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) ermöglichen dem LVR-Schulträger die Erweiterung der OGS um die Stufen 5 und 6 der Sekundarstufe I auch dann, wenn der Sekundarbereich I als rechtlich selbstständige Schule geführt wird. Gleiches gilt für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache unter der Voraussetzung, dass diese an eine bestehende OGS mit einem anderen Förderschwerpunkt angekoppelt werden können. Von dieser Möglichkeit wollen im Sommer d. J. die Förderschulen Hören und Kommunikation, Sekundarstufe I, sowie Sprache in Düsseldorf-Gerresheim Gebrauch machen und sich an die OGS Hören und Kommunikation, Primarbereich, anschließen.

2.

Die Schulmitwirkungsgremien der Rheinischen Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache, in Köln und Stolberg bevorzugen dagegen die gebundene Ganztagsschule.

Der Erlass des MSW "Qualitätsoffensive Hauptschule/ Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen" vom 25.01.2006 (Anlage 1) sieht bislang nur für Schulträger von Hauptschulen und ausgewählten Förderschulen im Sekundarbereich I mit den Förderschwerpunkten "Lernen" sowie "emotionale und soziale Entwicklung" eine Förderung aus dem Bundesprogramm IZBB für investive Maßnahmen vor, wenn diese Schulen erweiterte gebundene Ganztagsangebote einrichten wollen.

3.

Dazu ergänzend öffnet der Erlass des MSW vom 04.04.2006 (Anlage 2) im Rahmen der "Qualitätsoffensive Hauptschule" nunmehr den Aufbau eines erweiterten Ganztagsangebots für eine begrenzte Zahl von landesweit etwa 20 Förderschulen als Pilotprojekt. Dies entspricht ca. vier Förderschulen pro Bezirksregierung und soll dort unter Berücksichtigung mehrerer Schulträger flächendeckend umgesetzt werden.

Bis zum 31.05.2006 können sich alle Förderschulen im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I verbindlich bewerben; es werden aber nach wie vor Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vorrangig berücksichtigt. Bereits bis zum 03.05.2006 soll den Bezirksregierungen das grundsätzliche Interesse der Schulen mitgeteilt und die entsprechenden Beschlüsse der Schulkonferenz sowie des Schulträgers vorgelegt werden.

In NRW ist der LVR alleiniger Schulträger von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Sekundarbereich I. Die Verwaltung sieht in der Öffnung des Programms deshalb eine Chance für die Förderschulen Sprache in Köln und Stolberg - zumindest für eine der beiden Schulen. Beide Schulen werden die erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenz herbeiführen.

4. Finanzielle Auswirkung auf den LVR-Schulträger

Die finanzielle Auswirkung auf den LVR-Schulträger bei Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Köln und Stolberg kann zurzeit nicht exakt berechnet, jedoch wie nachfolgend dargestellt kalkuliert werden: 

4.1        

An beiden Schulen würden Baumaßnahmen erforderlich; eine Raumbedarfsplanung müsste so bald als möglich erstellt werden, um investive Mittel aus dem Bundesprogramm IZBB beantragen zu können. Die Antragsfrist endet gem. Erlass des MSW vom 24.03.2006 (Anlage 3) ebenfalls am 31.05.2006.

Die Förderung aus dem Bundesprogramm IZBB entspricht nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln vom 11.04.2006 der Förderung für OGS. Danach ist bis zu einer Schülerzahl von 200 Schülern eine Höchstbetragsförderung bis zu 80.000,- EUR je 12 Schüler/-innen für Baumaßnahmen (Pos. 2.1 der Förderrichtlinien), bis zu 25.000,- EUR je 12 Schül er/- innen für Einric htung/Ausstattung (Pos. 2.2) und bis zu 10.000,- EUR je 12 Schüler/-innen für Renovierung und Schulhofgestaltung (Pos. 2.3) möglich. Ab einer Schülerzahl von 200 halbiert sich die Höchstbetragsförderung der Pos. 2.1 und 2.2. Die Höchstbetragsförderung entspricht 90 Prozent der Gesamtkosten. Der Schulträger hat einen Eigenanteil von 10 Prozent einzubringen, der unbar als Dienstleistungen, z. B. Architektenleistungen erbracht werden kann.

Bezogen auf die Rhein. Förderschulen Sprache stellt sich auf der Grundlage der Amtl. Schulstatistik 15.10.2005 bei einer Schülerzahl von 216 in Köln und 208 in Stolberg folgende Berechnung dar:

200 : 12 = 16,666, d. h. 16 x 115.000 EUR  Höchstbetragsförderung = 1.840.000 EUR  zuzüglich einer reduzierten Förderung von 2 x 62.500 EUR = 125.000 EUR. Insgesamt je Schule: 1.965.000 EUR. 

4.2

Das Land gewährt einen Lehrerstellenzuschlag von 0,3 je Schüler/-in auf die Grundstellen, davon wahlweise 0,1 Stellenanteile kapitalisiert für außerschulische Partner. Der LVR würde nicht die Kapitalisierung in Anspruch nehmen, sondern den gesamten Lehrerstellenzuschlag.

4.3

Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass für die Ausgabe der Mittagsverpflegung der Schüler Kosten von ca. 35.000,- EUR im Jahr als Eigenanteil des LVR zu veranschlagen wären. Für die Mittagsverpflegung besteht ein Rahmenvertrag. Die Verwaltung wird verschiedene Alternativen prüfen, wie die Essensausgabe ohne zusätzlichen Personalaufwand für den LVR möglich wäre.

4.4

Für Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel müssten 5.000 EUR Mehrausgaben als Eigenanteil des LVR berücksichtigt werden. Andere Finanzpositionen dürften nach derzeitiger Einschätzung nicht wesentlich betroffen sein.

4.5

Die Schülerbeförderung bliebe kostenneutral.

4.6 

Elternbeiträge - außer für die Mittagsversorgung - könnten nicht erhoben werden.    

4.7

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Berechnungen (Ziffern 4.3 und 4.4) wäre von einem Eigenanteil des LVR von ca. 40.000 EUR pro Jahr auszugehen. Bei zwei Schulen würde der Eigenanteil des LVR ca. 80.000 EUR pro Jahr betragen. Für das Jahr 2006 wäre ein anteiliger Betrag von 5/12 (August - Dezember) mit ca. 33.000 EUR zu veranschlagen.  

5. Handlungsbedarf

Der LVR-Schulträger unterstützt das Anliegen der Schulen und bittet um Beschlussfassung gem. Beschlussvorschlag. Die Fachberatung für den Ganztag beim LJA bietet den Rheinischen Förderschulen ihre Unterstützung bei der Erstellung des pädagogischen Ganztagskonzeptes an.

Der erweiterte Ganztag an Förderschulen soll bereits zum kommenden Schuljahr beginnen. Um einen ersten Überblick über die Interessenslage an den Schulen zu haben, sollen die Förderschulen, die die entsprechenden Beschlüsse der Schulkonferenz sowie des Schulträgers besitzen oder realistisch davon ausgehen können, diese bis Ende Mai 2006 zu erhalten, über ihre zuständige Bezirksregierung ihr grundsätzliches Interesse bekunden.

Anfang Mai findet eine erste Sichtung und Erörterung der Bewerberlage im MSW statt. Im Anschluss daran werden die Bezirksregierungen konkrete Beratungsgespräche führen. Erst dann werden die in Betracht kommenden Schulen zur Ausarbeitung und Vorlage eines detaillierten Konzepts aufgefordert.

Endtermin für die verbindliche Bewerbung der Schulen ist der 31.05.2006. Zu diesem Zeitpunkt sind die erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenz und der Schulträger sowie ein ausführliches Konzept für den erweiterten Ganztag einzureichen. 

Durch die kurzfristige Übersendung des Erlasses vom 04.04.2006, der den Rhein. Förderschulen die Möglichkeit zur Bewerbung um die Teilnahme am Pilotprojekt "Qualitätsoffensive Hauptschule" bietet, und vor dem Hintergrund der engen Terminsetzung durch das MSW sieht die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als eine vorsorgliche Beschlussfassung einzuholen.

 

In Vertretung

K u k l a