Antrag-Nr. 12/276
Begründung:
Für die Beschulung der blinden Schülerinnen und Schüler werden auf dem Schulbuchmarkt grundsätzlich keine geeigneten Schulbücher in Punktschrift angeboten. Durch die Zusammenlegung von Sehbehinderten- und Blindenschulen zu Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen ist eine gemeinsame Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Medien kaum möglich. Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation ist eine Verbesserung unbedingt erforderlich.
Das Aufbereiten und Adaptieren von Schulbüchern für blinde Schülerinnen und Schüler ist sehr zeitintensiv und setzt technisches Wissen zur Umsetzung sowie Wissen über Standards und eine sachliche Ausstattung voraus. Für eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht fehlt es den blinden Kindern an Materialien und Medien, die den aktuellen Standards entsprechen.
Zur Bearbeitung dieser Schulbücher auf der Grundlage der Quelldateien und dem anschließenden Ausdruck für den zur Versand bedarf es folgender Vorraussetzungen:
Die Kosten für die personellen Aufwendungen für die Herstellung von geeigneten Schulbüchern sind dabei für den Haushalt ebenfalls zu berücksichtigen.
Die erstellten Materialien sollen auch für Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht zur Verfügung gestellt werden.