LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/7
öffentlich
Datum:
01/26/2010
Dienststelle:
Fachbereich 72
Bearbeitung:
Herr Kuhl
Landschaftsversammlung08.02.2010Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Sozialhilfesatzung
hier: Änderung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 14. Dezember 2007(GV. NRW 2008, S. 131) wird gemäß Vorlage Nr. 13/7 rückwirkend zum 21. Oktober 2009 geändert.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:KeineKeine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:KeineKeine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Keine
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:Keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V O I G T S B E R G E R
Begründung der Vorlage Nr. 13/7:

Der Kreis Aachen und die kreisfreie Stadt Aachen haben sich seit 2004 zum „Zweckverband StädteRegion Aachen“ zusammengeschlossen. Hierbei wurde die Selbständigkeit des Kreises und der kreisfreien Stadt gewahrt, die beide auch örtliche Sozialhilfeträger i.S. des § 97 SGB XII blieben.

Dieser Zweckverband wird mit dem Landesgesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz - GV. NRW, 12.03.2008, S. 162) abgelöst. Das Gesetz trat zum 21. Oktober 2009 in Kraft. Die Städteregion Aachen wurde Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen (§ 2). Außerdem wird im AachenG die mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 17. Dezember 2007 beschlossene Aufgabenübertragung von der Stadt Aachen auf die Städteregion Aachen (§ 6) bestätigt. Danach werden nach § 1 Abs.1 Nr. 6 die Aufgaben als Träger der Sozialhilfe nach § 3 Abs. 2 SGB XII auf die Städteregion Aachen übertragen. Damit ist ab Inkrafttreten des Gesetzes die Städteregion Aachen der Sozialhilfeträger. Dies sind dann nicht mehr Stadt und Kreis Aachen.

Entsprechend ist die Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe und der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Sozialhilfesatzung – SH-Satzung) vom 14. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 131) zu ändern.

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 der Landschaftsversammlung diese Änderung der Sozialhilfeatzung einstimmig empfohlen.

Die synoptische Darstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen Fassung der Sozialhilfesatzung ist als Anlage beigefügt.

Änderungssatzung

I.

Die Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 14. Dezember 2007(GV. NRW  2008, S. 131) wird wie folgt geändert:

In § 1  Nummer 2 und  Nummer 3 werden hinter den Worten " die kreisfreien Städte" ein Komma und  die Worte " Städteregion Aachen" eingefügt.

II.

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 21.Oktober 2009 in Kraft.

 

In Vertretung

H o f f m a n n  -  B a d a c h e

Anlagen: