LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1589
öffentlich
Datum:
08/14/2006
Dienststelle:
Amt 91
Bearbeitung:
Frau Tempelhagen
Kulturausschuss23.08.2006empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss06.09.2006empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss15.09.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2006
Beschlussvorschlag:
1. Der Förderung der in der Anlage 1 der Vorlage Nr. 12/1589 aufgeführten Projekte wird entsprechend den Empfehlungen der Kommission Regionale Kulturförderung und den Projektbeschreibungen (Anlage 2 der Vorlage Nr. 12/1589) zugestimmt.
2. Es ergibt sich ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 2.555.600 €. Den hierfür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
3. 420.900 € aus 2006 und eventuell aus Vorjahren zurückfließenden GFG-Mittel werden für künftige Netzwerkbildung entsprechend dem Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006 verwandt.
Den hierfür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
4. Die Deckung der Aufwendungen zu Ziffer 2 und 3 erfolgt durch umlageneutrale GFG-Mittel, die in Höhe von insgesamt 2.976.500 € für 2006 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:€ 2.976.500
Im Haushaltsplan veranschlagt:Ja
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Ja
Jährliche Folgekosten:
Unterschrift:
M o l s b e r g e r 
Begründung der Vorlage Nr. 12/1589:

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverband Rheinland 2006

Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 12.06.2006 die regionale Kulturförderung mit nachstehendem Ergebnis beraten:

zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages 

Die Kommission Regionale Kulturförderung empfiehlt eine Förderung folgender in der Anlage 1 aufgeführten Projekte mit den dort aufgeführten Förderbeträgen. Die jeweiligen Projektbeschreibungen sind als Anlage 2 beigefügt.

Die in der Übersicht unter Fortsetzungsprojekte aus Vorjahren aufgelisteten Projekte wurden bereits in der Vergangenheit durch den Landschaftsausschuss am 05.07.2005 dem Grunde und der Höhe (außer Projekt Nr. 10 und 13) nach beschlossen.

Die Projekte Nr. 10 (Preussenmuseum) und 13 (Rheinisches Klosterbuch) werden zusätzlich als Fortsetzungsprojekte erfasst, da sie dem Grunde nach in Vorjahren beschlossen wurden. Eine weitere Förderung wurde jedoch noch nicht beschlossen. 

Hinweis zu den Projekten Nr. 16, 20 und 21 im Rahmen der Weltreiterspiele in der Region Aachen und Projekt Nr. 26 (Jubiläumsfeier Burg Boetzlaer): 

Damit keine Vermischung mit konsumorientierten Teilen der Veranstaltungen im Rahmen des Kulturprogrammes erfolgt, sollte eine Förderung auf einzeln ausgewählte oder ein einzelnes kulturelles Projekt im Rahmen der Gesamtveranstaltung konkretisiert werden.

Die Gesamtförderung von „bis zu“ ist jedoch der/den konkretisierten Maßnahme/n anzupassen. Das bedeutet, dass wenn das Finanzvolumen der Einzelmaßnahme/n geringer ist als die beantragte Fördersumme, die Förderung des LVR entsprechend abgesenkt wird.

Der Zuwendungsempfänger sollte im Begleitprogramm für die Parallelveranstaltungen im Rahmen der Weltreiterspiele, die ebenfalls von LVR zur Förderung empfohlen werden, werben (vgl. Proj. 16, 20 und 21). Auch sollte im Rahmen der geförderten Veranstaltung auf  Veranstaltungen des LVR hingewiesen werden (Beispiel: Huckepackwerbung für Roots). 

Die Kommission Regionale Kulturförderung regt an, künftig in den Bescheiden an die Zuwendungsempfänger eindringlich darauf hinzuweisen, dass die Öffentlichkeit deutlich auf Förderung durch den LVR aufmerksam zu machen ist. Dies gilt insbesondere für Einzelprojekte, die miteinander in Bezug stehen (vgl. Projekt Nr. 16, 20, 21), sowie für Vollfinanzierungen durch den LVR.

zu Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages

Im Budget des Kulturamtes und einiger Außenämter des Dezernates 9 ergeben sich durch die Bereitstellung der Mittel über- und außerplanmäßige Aufwendungen. Die genaue Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Produktgruppen und Teilprodukten oder PSP-Elementen erfolgt in Abstimmung mit der Kämmerei. Die Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus den vorhandenen umlageneutralen GFG-Mitteln, die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zuwendungsschreiben vom 29.05.2006 zum Finanz- und Lastenausgleich der Gemeinden und Gemeindeverbänden, für das Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung gestellt wurden.

zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages

Der Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006, welcher in der Landschaftsversammlung am 31.03.2006 beschlossen wurde, sieht unter Ziffer 9 vor, dass die Kulturpolitik des LVR verstärkt auf die Bildung
von Netzwerken seiner eigenen Einrichtungen durch Kooperationen mit Stiftungen, Einrichtungen und Akteuren in der Region setzt, um inhaltliche und wirtschaftliche Synergien zu bilden und die Kulturlandschaft Rheinland zu profilieren.    

In Vertretung

K a r a b a i c