Antrag-Nr. 12/130
Begründung:
In der Fachöffentlichkeit (siehe Psychosoziale Umschau 1/2006) wird über das Modell einer im Jahr 2004 gegründeten Virtuellen Werkstatt im Saarland berichtet. Dabei handelt es sich um eine WfbM, die Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet. Eine Virtuelle Werkstatt hält keine eigenen Produktionsstätten vor, denn die Arbeit erfolgt ausschließlich dezentral in der freien Wirtschaft anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sie ist kein Ersatz für eine klassische Werkstatt, aber eine Ergänzung. Die Virtuelle Werkstatt gilt als sonstige Beschäftigungsstätte im Sinne des § 56 SGB XII.
Vorteil für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der virtuellen WfbM ist der hohe Lebensweltbezug in einem normalen Arbeitsumfeld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Virtuellen Werkstatt können so in einen normalen Arbeitsalltag von Betrieben und Dienststellen hineinwachsen. Für den Kostenträger ist vorteilhaft, dass Investitionskostenzuschüsse entfallen.