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Antrag-Nr. 12/130
öffentlich
Datum:
08/08/2006
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Sozialausschuss12.09.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Virtuelle WfbM
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten und Grenzen einer "Virtuellen WfbM" zu beschreiben und eine Konzeption für ein Modell im Rheinland vorzulegen.
Begründung:

In der Fachöffentlichkeit (siehe Psychosoziale Umschau 1/2006) wird über das Modell einer im Jahr 2004 gegründeten Virtuellen Werkstatt im Saarland berichtet. Dabei handelt es sich um eine WfbM, die Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet. Eine Virtuelle Werkstatt hält keine eigenen Produktionsstätten vor, denn die Arbeit erfolgt ausschließlich dezentral in der freien Wirtschaft anstatt in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sie ist kein Ersatz für eine klassische Werkstatt, aber eine Ergänzung. Die Virtuelle Werkstatt gilt als sonstige Beschäftigungsstätte im Sinne des § 56 SGB XII.

Vorteil für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der virtuellen WfbM ist der hohe Lebensweltbezug in einem normalen Arbeitsumfeld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Virtuellen Werkstatt können so in einen normalen Arbeitsalltag von Betrieben und Dienststellen hineinwachsen. Für den Kostenträger ist vorteilhaft, dass Investitionskostenzuschüsse entfallen.

 

Unterschriften:
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Klaus Brausch
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden