Im Zuständigkeitsbereich des LVR liegen sieben Liegenschaften in Wasserschutzgebieten. Diese Liegenschaften sind:
1. LVR-Frieda-Kahlo-Schule in St. Augustin,
2. Dependance der LVR-Frieda-Kahlo-Schule im Ledenhof,
3. LVR-Christophorusschule in Bonn,
4. LVR-Donatus-Schule in Pulheim,
5. LVR-Luise-Leven-Schule Krefeld,
6. LVR-Förderschule für Körperliche und motorische Entwicklung in
Mönchengladbach,
7. LVR-Industriemuseum in Ratingen.
In diesen Liegenschaften müssen die Entwässerungsanlagen in allen Teilen dichtheitsgeprüft und - falls erforderlich – saniert werden.
Ein Kanalerkundungsprogramm hat von Mai bis Juli 2013 in den sieben Liegenschaften stattgefunden. Das daraus resultierende Kanalkataster attestiert einen in Teilen sanierungsbedürftigen Zustand der Entwässerungsanlagen.
Eine Sanierung ist unumgänglich und muss aufgrund gesetzlicher Forderungen der §§ 60 und 61 des Landeswassergesetzes sowie - daraus resultierend - der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw), nach Kenntnis der Schäden, kurzfristig erfolgen.
Der Landschaftsausschuss hat am 07.04.2014 im Grundsatz der Baumaßnahme gem. Vorlage 13/3530 zugestimmt und die Verwaltung mit der Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau beauftragt.
Die Kostenberechnung für die Maßnahme inkl. BPS beläuft sich auf 3.221.958,- € brutto incl. EPL und BPS. Für 2014 fallen die zur Beschlussfassung gestellten 200.000,00 € an.
Derzeit läuft ein Antragsverfahren für die Förderung der Maßnahmen nach den Förderkriterien der NRW-Bank für „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“. Ob der Antrag bewilligt wird und, wenn ja, in welcher Höhe, kann die Verwaltung zur Zeit nicht absehen.