LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3783
öffentlich
Datum:
09/03/2014
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Herr Gritzmann / Herr Schmidt
Landschaftsausschuss19.09.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Beschlussvorschlag:
Der Planung und den Kosten in Höhe von 3.221.958,00 € brutto für die Sanierung der Abwasserkanalsysteme von LVR-Liegenschaften in Wasserschutzgebieten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gemäß Vorlage-Nr. 13/3783 mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:014
Erträge:200.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:200.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Im Zuständigkeitsbereich des LVR liegen sieben Liegenschaften in Wasserschutzgebieten. Diese Liegenschaften sind:

1. LVR-Frieda-Kahlo-Schule in St. Augustin,

2. Dependance der LVR-Frieda-Kahlo-Schule im Ledenhof,

3. LVR-Christophorusschule in Bonn,

4. LVR-Donatus-Schule in Pulheim,

5. LVR-Luise-Leven-Schule Krefeld,

6. LVR-Förderschule für Körperliche und motorische Entwicklung in  

    Mönchengladbach,

7. LVR-Industriemuseum in Ratingen.

In diesen Liegenschaften müssen die Entwässerungsanlagen in allen Teilen dichtheitsgeprüft und - falls erforderlich – saniert werden.

Ein Kanalerkundungsprogramm hat von Mai bis Juli 2013 in den sieben Liegenschaften stattgefunden. Das daraus resultierende Kanalkataster attestiert einen in Teilen sanierungsbedürftigen Zustand der Entwässerungsanlagen.

Eine Sanierung ist unumgänglich und muss aufgrund gesetzlicher Forderungen der §§ 60 und 61 des Landeswassergesetzes sowie - daraus resultierend - der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw), nach Kenntnis der Schäden, kurzfristig erfolgen.

Der Landschaftsausschuss hat am 07.04.2014 im Grundsatz der Baumaßnahme gem. Vorlage 13/3530 zugestimmt und die Verwaltung mit der Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau beauftragt.

Die Kostenberechnung für die Maßnahme inkl. BPS beläuft sich auf 3.221.958,- € brutto incl. EPL und BPS. Für 2014 fallen die zur Beschlussfassung gestellten 200.000,00 € an.

Derzeit läuft ein Antragsverfahren für die Förderung der Maßnahmen nach den Förderkriterien der NRW-Bank für „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“. Ob der Antrag bewilligt wird und, wenn ja, in welcher Höhe, kann die Verwaltung zur Zeit nicht absehen.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden