LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1860
öffentlich
Datum:
12/29/2011
Dienststelle:
Fachbereich 84
Bearbeitung:
Herr van Brederode - Herr Dr. Massing
Krankenhausausschuss 210.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 411.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 112.01.2012zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 313.01.2012zur Kenntnis
Gesundheitsausschuss16.01.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Zwangsmaßnahmen in den LVR-Kliniken - Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung bei zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten vom 22.11.2011
Kenntnisnahme:
Der Bericht zum Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung bei zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten vom 22.11.2011 wird gemäß Vorlage Nr. 13/1860 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 
  
  
W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:

Mit Wirkung vom 13.12.2011 hat der Landtag eine Änderung der Regelungen des § 20 PsychKG – Besondere Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Neuregelungen führen zu einer Erhöhung der Anforderungen an die Durchführung besonderer Sicherungsmaßnahmen. Danach

 

  • ist die Begleitung und Beobachtung besonderer Sicherungsmaßnahmen mittels technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören des gesprochenen Wortes (sogenannte Videoüberwachung) nicht mehr zulässig,
  • werden die Anforderungen an die Begleitung von mechanischen Fixierungen erhöht. So sind Fixierungen nach neuem Recht obligat mittels Sitzwachen zu begleiten. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Durchführung von Sitzwachen geschärft.

Im Rahmen der Vorlage werden die Konsequenzen für die Arbeit der LVR-Kliniken dargestellt.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden