Antrag-Nr. 13/177
Begründung:
Mit vorgenanntem Beschluss dokumentiert der LVR seine Solidarität mit und seine Verantwortung für die kommunale Familie und trägt der finanziellen Situation der Städte, Kreise und Gemeinden Rechnung.
Zugleich wird jedoch auch der Verzehr von Eigenkapital durch den LVR vermieden.