LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1920
öffentlich
Datum:
01/26/2012
Dienststelle:
Fachbereich 42
Bearbeitung:
Frau Eschweiler, Herr Knips
Landesjugendhilfeausschuss31.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Neuausrichtung der Finanzierung der vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderung im Bereich des Landesjugendamtes Rheinland
Beschlussvorschlag:
Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland empfiehlt dem Landschaftsausschuss wie folgt zu beschließen:

Die Finanzierung der vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderung wird gemäß Vorlage 13/1920 ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 neu ausgerichtet, und zwar in den Bestandteilen:

Integrative Gruppe

1. Die Verpflegungskosten für neu aufgenommene Kinder werden nicht mehr übernommen.

2. Die Elternbeiträge für neu aufgenommene Kinder werden nicht mehr übernommen.

3. Die anteilige Finanzierung der freigestellten Leitung wird nicht mehr übernommen.

4. Der Jugendamtsanteil wird bis zum 31.12.2013 sukzessive abgebaut.

5. Der Trägeranteil wird in eine einheitliche Pauschale in Höhe von 9.000 € umgewandelt.

6. Die Verwaltung wirkt auf eine umfassendere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der therapeutischen Versorgung der Kinder mit Behinderung hin.

7. Die Veränderung der Finanzierung des Kostenbestandteils Fahrtkosten gemäß der Vorlage 13/1907 wird zur Kenntnis genommen.

8. Die Verwaltung entwickelt eine neue auf das einzelne Kind bezogene Fördersystematik (Kindpauschalen).

Einzelintegration
Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird für die betreuten Kinder eine einheitliche Pauschale von 5.000 € gezahlt. Die Förderung von Kindern in Einzelintegration wird zukünftig in die noch zu entwickelnde Fördersystematik der Kindpauschalen überführt.

Heilpädagogische Gruppen
Die Verwaltung wird beauftragt ein finanzielles Anreizprogramm zur Umwandlung Heilpädagogischer Plätze für die Träger Heilpädagogischer Einrichtungen zu entwickeln.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 074
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K
Zusammenfassung:

Die notwendige Neuausrichtung der Finanzierung enthält folgende Eckpunkte:

 

1. Die Finanzierungsanteile Verpflegungskosten, Elternbeiträge und anteilige Finanzierung der freigestellten Leitung können künftig entfallen für neu in die Tageseinrichtungen aufgenommene Kinder mit Behinderung ab dem Kindergartenjahr 2012/2013. 

2. Der Finanzierungsanteil Jugendamtsanteil kann sukzessive ab 2013 abgebaut werden. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 erfolgt jedoch bereits die Umstellung auf eine pauschalierte Förderung.

3. Der Trägeranteil wird in eine einheitliche Pauschale umgewandelt, die zweckgebunden für die Bedürfnisse der Kinder mit Behinderung einzusetzen ist. Die Pauschale wird nur noch so lange bezahlt, bis ein kindbezogenes Förderverfahren eingeführt ist.

4. Die Verwaltung wirkt auf eine umfassendere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der therapeutischen Versorgung der Kinder mit Behinderung hin. Den notwendigen Umstrukturierungsprozess wird die Verwaltung des LJA intensiv und kooperativ unterstützen.

5. Änderung der Finanzierung der Fahrtkosten entsprechend der Vorlage 13/1907

6. Es wird eine neue auf das Kind bezogene Fördersystematik (Kindpauschalen) entwickelt.

7. Zur Optimierung inklusiver Betreuungsstrukturen wird das bisherige Konzept der Einzelintegration fachlich neu aufgestellt und in die neue Fördersystematik eingegliedert.

8. Zur Forcierung der Umwandlung Heilpädagogischer Einrichtungen entwickelt die Verwaltung ein Anreizprogramm.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden