Die notwendige Neuausrichtung der Finanzierung enthält folgende Eckpunkte:
1. Die Finanzierungsanteile Verpflegungskosten, Elternbeiträge und anteilige Finanzierung der freigestellten Leitung können künftig entfallen für neu in die Tageseinrichtungen aufgenommene Kinder mit Behinderung ab dem Kindergartenjahr 2012/2013.
2. Der Finanzierungsanteil Jugendamtsanteil kann sukzessive ab 2013 abgebaut werden. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 erfolgt jedoch bereits die Umstellung auf eine pauschalierte Förderung.
3. Der Trägeranteil wird in eine einheitliche Pauschale umgewandelt, die zweckgebunden für die Bedürfnisse der Kinder mit Behinderung einzusetzen ist. Die Pauschale wird nur noch so lange bezahlt, bis ein kindbezogenes Förderverfahren eingeführt ist.
4. Die Verwaltung wirkt auf eine umfassendere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der therapeutischen Versorgung der Kinder mit Behinderung hin. Den notwendigen Umstrukturierungsprozess wird die Verwaltung des LJA intensiv und kooperativ unterstützen.
5. Änderung der Finanzierung der Fahrtkosten entsprechend der Vorlage 13/1907
6. Es wird eine neue auf das Kind bezogene Fördersystematik (Kindpauschalen) entwickelt.
7. Zur Optimierung inklusiver Betreuungsstrukturen wird das bisherige Konzept der Einzelintegration fachlich neu aufgestellt und in die neue Fördersystematik eingegliedert.
8. Zur Forcierung der Umwandlung Heilpädagogischer Einrichtungen entwickelt die Verwaltung ein Anreizprogramm.