Vorlage-Nr. 12/1360
Begründung:
Seit Oktober 2000 haben schwerbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch gegen das Integrationsamt bzw. den zuständigen Rehabilitationsträger auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz (§ 102 Abs. 4 SGB IX).
Mit der Durchführung der Leistung sind die Integrationsämter beauftragt.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 23.9.2003 auf Grund der Vorlage Nr. 11/193 Soz die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Forschungsprojektes die Effektivität und Effizienz der neuen Leistung „Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz“ zu untersuchen.
Die Ergebnisse der quantitativen Befragung wurden dem Sozialausschuss in einem ersten Zwischenberichts in seiner Sitzung am 28.4.2004 vorgelegt (Vorlage Nr. 11/218 Soz).
Ein weiterer Zwischenbericht wurde dem Sozialausschuss in seiner Sitzung am 20.9.2005 vorgelegt (Vorlage Nr. 12/723).
Nach Beendigung der qualitativen Befragung werden in der Sitzung des Sozialausschusses am 25.04.2006 in einer Präsentation durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) an der Universität Hannover die Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen vorgestellt.
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e