LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2414
öffentlich
Datum:
09/12/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss26.09.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
13. Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages am 10./11.01.2013 in Berlin;
hier: 1. Benennung von Delegierten zur Teilnahme an der Landkreisversammlung
2. Benennung einer / eines Delegierten zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptausschuss)
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Landkreistages folgende Vertreterinnen / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages am 10./11.01.2013 in Berlin:
1. _____________________________
2. _____________________________
3. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO

2. Des Weiteren benennt der Landschaftsausschuss gemäß Satzung des Deutschen Landkreistages Frau / Herrn __________________________ als Vertreterin / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) des Deutschen Landkreistages, die im Rahmen der Landkreisversammlung stattfindet.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die nächste Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages findet am 10./11.01.2013 in Berlin statt.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Landkreistages entsendet der Landschaftsverband Rheinland als unmittelbares Mitglied des Deutschen Landkreistages drei stimmberechtigte Delegierte zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages; gemäß § 113 Abs. 2 GO ist von den drei stimmberechtigten Delegierten für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen.

Des weiteren entsendet der Landschaftsverband Rheinland gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Landkreistages eine stimmberechtigte Delegierte / einen stimmberechtigten Delegierten in die Mitgliederversammlung (Hauptausschuss), die diesmalig im Rahmen der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages stattfindet.


Begründung:


Die Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages wird in der Regel alle 5 Jahre durch das Präsidium einberufen.
Die nächste Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages findet am 10./11.01.2013 in Berlin statt. Das Thema der Landkreisversammlung steht derzeit noch nicht fest.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Landkreistages hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, drei stimmberechtigte Delegierte zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO ist für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen.
Somit entsendet der Landschaftsausschuss zwei Delegierte mit Stimmrecht in die Landkreisversammlung.

Des weiteren findet im Rahmen der Landkreisversammlung eine Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) statt.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Landkreistages hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Delegierte / einen stimmberechtigten Delegierten in die Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) zu entsenden.

Die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland schlägt vor, die Benennung der Vertreterin / des Vertreters zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) aus dem Kreise der drei stimmberechtigten Delegierten für die Landkreisversammlung vorzunehmen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zur Teilnahme an der Landkreisversammlung zu entsenden.

Zur Information ist die Vorankündigung zur Landkreisversammlung am 10./11.01.2013 nebst Anlage 1 beigefügt.

 

Im Auftrag

S o e t h o u t

Anlagen: