Vorlage-Nr. 13/2414
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Landkreistages folgende Vertreterinnen / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages am 10./11.01.2013 in Berlin:
1. _____________________________
2. _____________________________
3. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO
2. Des Weiteren benennt der Landschaftsausschuss gemäß Satzung des Deutschen Landkreistages Frau / Herrn __________________________ als Vertreterin / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) des Deutschen Landkreistages, die im Rahmen der Landkreisversammlung stattfindet.
Begründung:
Die Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages wird in der Regel alle 5 Jahre durch das Präsidium einberufen.
Die nächste Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages findet am 10./11.01.2013 in Berlin statt. Das Thema der Landkreisversammlung steht derzeit noch nicht fest.
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Landkreistages hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, drei stimmberechtigte Delegierte zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO ist für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen.
Somit entsendet der Landschaftsausschuss zwei Delegierte mit Stimmrecht in die Landkreisversammlung.
Des weiteren findet im Rahmen der Landkreisversammlung eine Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) statt.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Landkreistages hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Delegierte / einen stimmberechtigten Delegierten in die Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) zu entsenden.
Die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland schlägt vor, die Benennung der Vertreterin / des Vertreters zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptausschuss) aus dem Kreise der drei stimmberechtigten Delegierten für die Landkreisversammlung vorzunehmen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zur Teilnahme an der Landkreisversammlung zu entsenden.
Zur Information ist die Vorankündigung zur Landkreisversammlung am 10./11.01.2013 nebst Anlage 1 beigefügt.
Im Auftrag
S o e t h o u t