Der Direktor des Landschaftsverbandes
LVR-InfoKom
Vorlage-Nr. 13/102
öffentlich
Datum: | 03/11/2010 |
Dienststelle: | LVR-InfoKom |
Bearbeitung: | Frau Groß |
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Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung | 22.03.2010 | empfehlender Beschluss |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 23.03.2010 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 26.03.2010 | empfehlender Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Wirtschaftsplanentwurf 2010 LVR-InfoKom
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplanentwurf LVR-InfoKom für das Jahr 2010 einschließlich des Kassenkreditrahmens wird gemäß Vorlage 13/102 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplanentwurf 2010 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr): siehe gebundene Wirtschaftsplanentwürfe - Teil E
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
H ö t t e
Begründung der Vorlage Nr. 13/102:
Im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2010 in der Sitzung der Landschaftsverwsammlung am 22.02.2010 wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplanentwürfe als Anlage zur Haushaltssatzung vorgelegt. Im Abschnitt - E - ist der Wirtschaftsplanentwurf von LVR-InfoKom abgebildet.
Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung berät in seiner Funktion als Betriebsausschuss gem. § 7 (1) Ziffer 1 der Betriebssatzung den Wirtschaftsplan von LVR-InfoKom und gibt dem Landschaftsausschuss und der Landschaftsversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung.
Der Geschäftsführer
H o f f m a n n