Antrag-Nr. 13/135
Begründung:
Der Aufwand für die Personalentwicklung bei der Betreuung von Beschäftigten ist beim Landschaftsverband Rheinland relativ hoch. Eine Vollzeitstelle in der Personalentwicklung ist beim LVR zuständig für 750 Beschäftigte, die Vergleichszahl für den LWL beträgt 741 Fälle.
Bei allen Kreisen beträgt der Mittelwert der Fallzahlen in der Personalentwicklung für die Betreuung von Beschäftigten
1.815 Fälle.
Das bedeutet, dass in den Kreisen ein/e Mitarbeiter/in im Bereich der Personalentwicklung mehr als doppelt so viele Fälle der zu betreuenden Beschäftigten zu bearbeiten hat wie beim Landschaftsverband Rheinland. Der LVR leistet sich in diesem Bereich einen außerordentlich hohen Standard, der bei den Mitgliedskörperschaften weit gehend nicht erreicht wird und dort aufgrund schwieriger Haushaltslage auch nicht finanzierbar ist.