Vorlage-Nr. 13/3489
Zusammenfassung:
Das Opferentschädigungsgesetz unterliegt in den letzten Jahren einem starken Wandel.
Die Vorlage beschreibt die geänderten Anforderungen an eine Antragsbearbeitung im OEG.
Während noch bei Einführung des OEG die Entschädigung von Körperverletzungen im Vordergrund stand, nehmen komplexe Straftaten immer mehr zu. Opfer von Gewalttaten, die häufig stark traumatisiert sind, beklagen vermehrt, dass sie sich dem Antragsverfahren hilflos ausgeliefert fühlen und notwendige Hilfeleistungen sie oftmals zu spät erreichen.
Der LVR beabsichtigt, diesen veränderten Bedingungen mit der Einführung eines Fallmanagements zu begegnen und das Opfer einer Gewalttat durch das Antragsverfahren zu begleiten und so notwendige Hilfen schnell und zielgerichtet zu leisten.