LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1673
öffentlich
Datum:
10/25/2011
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Frau Richter
Schulausschuss14.11.2011empfehlender Beschluss
Bauausschuss29.11.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Louis-Braille-Schule, Förderschwerpunkt Sehen in Düren,
Sanierung der Pflegebereiche
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Beschlussvorschlag:
Der Planung und den Kosten in Höhe von 2.446.600 € für die Sanierung der Pflegebereiche in der LVR-Louis-Braille-Schule, Förderschwerpunkt Sehen in Düren wird gemäß Vorlage-Nr 13/1673 zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:2.446.600,00 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e
Zusammenfassung:
Die Schule wird in zunehmendem Maße von Schülerinnen und Schülern besucht, die schwerstbehindert sind und einer umfangreichen Pflege bedürfen. Die Gebäude auf dem Schulgelände genügen in Bezug auf die Sanitär- und Pflegebereiche nicht den behindertengerechten Anforderungen an Raumgrößen und Ausstattung. Aus den räumlichen Verhältnissen resultieren lange Wege zu den vorhandenen Pflegebereichen sowie lange Wartezeiten. Eine effiziente Pflege ist teilweise nicht möglich, wodurch es zu Unterrichtsausfällen kommt. Bisher wurden die Sanierungen von Pflegebereichen in den Schulstandorten Düsseldorf, Wuppertal und Krefeld umgesetzt. Die hier entwickelte Formensprache und Ausführungsqualität soll auch in Düren als Maßstab gelten. Die HU-Bau wurde vom LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement  in Eigenleistung erstellt.

Die Gesamtkosten inkl. BPS und EPL wurden in Höhe von rund 2.446.600,- € ermittelt.

Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2012 beginnen.


Begründung:
Anlagen: