Im Rahmen der Zugangssteuerung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe hat die Verwaltung alle im Jahr 2011 eingehenden Anträge auf ambulante Wohnhilfe für Menschen mit einer psychischen Behinderung einer eingehenden Begutachtung unterzogen.
Als zentrales Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei rund 5% der eingehenden Anträge keine wesentliche Behinderung festgestellt werden konnte und dass bei 7% der Anträge vorrangige oder zusätzliche Leistungen nach dem SGB V erforderlich sind. Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Verwaltung weitere Maßnahmen einleiten, um die Zugangssteuerung zu optimieren.