Menschen mit einer Schwerbehinderung haben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – neben dem Anspruch einer psychosozialen Beratung und Begleitung durch einen Integrationsfachdienst (IFD) - Anspruch auf ein intensives Arbeitstraining (sog. Jobcoaching), wenn dadurch berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten oder erweitert werden können und das bestehende Arbeitsverhältnis dauerhaft gesichert oder eine neue Tätigkeit erreicht werden kann.
Für Menschen mit einer Sinnesbehinderung existiert diese Möglichkeit in der Praxis nicht, da es sowohl rheinland- als auch bundesweit kein Arbeitstrainingsangebot gibt, welches auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen spezialisiert ist und entsprechende Fachkompetenzen, wie z.B. Gebärdensprachkompetenz oder spezieller sehbehindertentechnischer Hilfsmittel aufweist. Für Menschen mit einer Hörschädigung wurde in den Jahren 2010-2012 ein entsprechendes Angebot entwickelt. Dieses gehört seit dem Jahr 2013 zum Regelangebot des LVR-Integrationsamtes.
Zusammen mit dem IFD Sehen und dem Berufsförderungswerk Düren soll nun in einem dreijährigen Modellvorhaben „ Integrationscoaching für Menschen mit Sehschädigung im Rheinland“ (IcoSiR) ein entsprechendes Jobcoaching-Angebot für Personen mit einer Sehbehinderung im Rheinland entwickelt, erprobt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.