LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1645
öffentlich
Datum:
10/28/2011
Dienststelle:
Fachbereich 61
Bearbeitung:
Herr Dittmann
Sozialausschuss15.11.2011empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss06.12.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss09.12.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung14.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Satzung über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland für das Jahr 2012 (Ausgleichsabgabesatzung 2012)
Beschlussvorschlag:
Die Ausgleichsabgabesatzung wird gemäß Anlage 1 der Vorlage 13/1645 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:A.041.05
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:12,8 Mio EUR
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Die Landschaftsversammlung hat jährlich über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen durch Satzung zu entscheiden.

Auf Anregung des Sozialausschusses werden bei der Berechnung die Daten verwandt, die das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 31.12. zur Verfügung stellt. Von diesen werden die Altersgruppen der sich im Arbeitsleben befindenden schwerbehinderten Menschen, die Jahrgänge im Alter von 15 bis 65 Jahren, berücksichtigt. Im laufenden Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 12,8 Mio. Euro an die örtlichen Fürsorgestellen bewilligt.

Begründung:
Anlagen: