Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes stellte der Bund 2011 für drei Jahre insgesamt 400 Mio. Euro zur Finanzierung von Schulsozialarbeit zur Verfügung. Mit Auslaufer der Förderung ist eine Weiterfinanzierung der von allen Seiten als sinnvoll und notwendig erachteten Arbeit äußerst unsicher.
Auf Wunsch des Ausschusses berichtet die Verwaltung mit dieser Vorlage über den Stand einer Weiterfinanzierung.