Ergänzungsantrag-Nr. 12/6/1
öffentlich
Datum: | 02/02/2005 |
Antragsteller: | SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP |
Tagesordnungspunkt:
Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen
Beschlussvorschlag:
Bei Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen soll zukünftig folgendes mehrstufiges Verfahren gelten:
Wie bisher sollen die Ombudspersonen in den Einrichtungen Beschwerden soweit möglich vor Ort klären.
Beschwerden sollen über die Geschäftsstelle des bisherigen Beschwerde-Ausschusses nicht mehr an diesen, sondern an den jeweils zuständigen Krankenhaus- bzw. Werksausschuss zur Beratung geleitet werden. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt - wie bisher - über die Geschäftsstelle.
Die Ombudspersonen erhalten die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen (1-2 mal jährlich) ihre Erfahrungen im Krankenhaus- bzw. Werksausschuss vorzutragen und mit dem Ausschuss zu diskutieren (entsprechend der bisherigen Praxis im Beschwerde-Ausschuss).
Der bisher im Beschwerde-Ausschuss im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgelegte Erfahrungsbericht soll zukünftig im Gesundheitsausschuss bzw. HPH-Ausschuss beraten werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Unterschriften:
Klaus Brausch
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Der Gesundheitsausschuss hat die Beratung des Antrages Nr. 12/6 der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP auf die Sitzung am 18.02.2005 vertagt.
Der Ausschuss für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime hat den Antrag Nr. 12/6 der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP in seiner Sitzung am 20.01.2005 wie folgt beraten:
"Der Ausschuss ist sich einig, dass ein Empfehlungsbeschluss an den LA ausgesprochen werden soll. Da es in den Rhein. Heilpädagogischen Heimen keine Ombudspersonen gibt und auch zukünftig nicht geben wird, sollen im Beschlussvorschlag im dritten Absatz, erster Satz die Worte 'bzw. Werksausschuss' gestrichen werden."