Antrag-Nr. 12/240
Begründung:
Im Oktober 2007 hat der Landtag NRW das Kinderbildungsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Mit den Regelungen des KIBIZ kommen erhebliche Veränderungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder, aber auch in der operativen Umsetzung des Gesetzes auf die Jugendhilfe und deren öffentliche Verwaltungen zu. Um sicher zu sein, dass das KIBIZ organisatorisch möglichst reibungslos durch die Verwaltung des Landesjugendamtes umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, einen Überblick über die zusätzlichen Aufgabenstellungen und deren Umfang zu erhalten.