LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2389
öffentlich
Datum:
10/01/2012
Dienststelle:
Fachbereich 91
Bearbeitung:
Frau Tempelhagen/ Frau Konovaloff
Kulturausschuss24.10.2012empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2013
Beschlussvorschlag:
1. Den in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 13/2389 aufgeführten Projekten wird entsprechend den Empfehlungen der Kommission Regionale Kulturförderung zugestimmt und die Änderungen/Ergänzungen zu den Projekten GFG 53/13 und 59/13 zur Kenntnis genommen.
2. Das Fördervolumen für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2013 beträgt 3.895.993,00 €
3. Die nicht verplanten GFG-Mittel in Höhe von 90.697,98 € werden vorbehaltlich entsprechend bewilligter Haushaltsreste im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 entsprechend der Empfehlung der Kommission Regionale Kulturförderung für Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung 2014 verwendet.
4. Den für die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erforderlichen außer- und überplanmäßigen Erträgen und Aufwendungen wird zugestimmt.
5. Die Deckung der Aufwendungen zu den Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlages erfolgt durch umlageneutrale Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).
6. Die Ziffern 1 bis 5 stehen unter dem Vorbehalt, dass das GFG für 2012 in Kraft tritt und in entsprechend prognostiziertem Rahmen dem LVR GFG-Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:025
Erträge:€ 3.912.500€ 3.912.500
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

jaja
Einzahlungen:€ 3.912.500€ 3.912.500
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanjaja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die Förderung der zur Beratung stehenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR 2013 erfolgt nach Umstellung des Förderverfahrens aus der Vorjahres-Zuweisung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW in 2012 sowie bewilligten Aufwandsresten aus 2011.

Die für die Förderung GFG 2013 prognostizierten GFG-Mittel 2012 in Höhe von 3.912.500 € stehen unter dem Vorbehalt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 in Kraft tritt und die Mittel dem LVR zur Verfügung gestellt werden.  

Anlage 1 beinhaltet eine Aufstellung der zur Förderung/Ablehnung vorgeschlagenen Projekte.
Die laufenden Nummern 1 - 14 betreffen Fortsetzungsprojekte, die bereits in Vorjahren im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bezuschusst wurden und für die eine Förderung im Jahr 2013 in Aussicht gestellt wurde.
Bei den laufenden Nummern 15 - 115 handelt es sich um Neuanträge.
Anlage 2, die gesondert versandt wird, beinhaltet die inhaltliche Beschreibung der Projekte aus Anlage 1.

Aufgrund der gegenüber der Antragssumme in zu geringem Maße zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden Kürzungen bzw. negative Förderempfehlungen ausgesprochen und fachlich begründet.

Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 11.9.2012 in nicht öffentlicher Sitzung aus den dargestellten Projekten unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden GFG-Mittel eine Auswahl getroffen und entsprechende Förderempfehlungen und Einzelfallbegründungen sowie der vorbehaltlichen Mittelübertragung nicht verwendeter Restmittel beschlossen, die sie dem Landschaftsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung empfiehlt.


Begründung: