LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2421
öffentlich
Datum:
09/07/2012
Dienststelle:
Fachbereich 12
Bearbeitung:
Frau Bölkow
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung24.09.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.09.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Bildung einer Einigungsstelle beim LVR gemäß § 67 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) für die Wahlperiode der Personalvertretung vom 01.07.2012 bis 30.06.2016
Beschlussvorschlag:
1. Herr Franzjosef Ploenes wird bis zum 30.06.2014 zum Vorsitzenden und für die Zeit vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016 zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle für den Geschäftsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland bestellt.

2. Herr Franz-Joachim Thür wird bis zum 30.06.2014 zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und ab dem 01.07.2014 bis zum 30.06.2016 zum Vorsitzenden der Einigungsstelle für den Geschäftsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland bestellt.

3. Frau Birgitt Collisi wird für die Dauer der Wahlperiode bis zum 30.06.2016 zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle für den Geschäftsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland bestellt.

4. Muss in einer nach den Vorschriften des LPVG NRW zu entscheidenden Angelegenheit die Einigungsstelle angerufen werden, so wird die Landesrätin/der Landesrat des LVR-Dezernates Personal und Organisation bzw. dessen Vertreter/Vertreterin im Amt ermächtigt, 3 Beisitzerinnen und Beisitzer und eine/-n Ersatzbeisitzer/-in zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Nach § 67 Abs. 1 LPVG ist bei der obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern.

Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen.

Die Beisitzerinnen  und Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Landespersonalvertretungsgesetzes sein. Sie werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt.

Oberste Dienstbehörde beim Landschaftsverband Rheinland ist der Landschaftsausschuss, zuständige Personalvertretung ist der Gesamtpersonalrat. Die Wahlperiode des Gesamtpersonalrates hat am 01.07.2012 begonnen und endet am 30.06.2016. Für diesen Zeitraum ist eine Einigungsstelle zu bilden.

Die Einigungsstelle wird gem. § 67 Abs. 3 LPVG NW in der Besetzung mit der vorsitzenden Person bzw. dessen Stellvertreter/-in und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die je zur Hälfte von der Personalvertretung und der obersten Dienstbehörde benannt werden, tätig.

Besonderheit der Benennung für die laufende Wahlperiode ist, dass sich Verwaltung und Gesamtpersonalrat darauf verständigt haben, das Vorsitz und 1. stellvertretender Vorsitz der Einigungsstelle nach der Hälfte der Wahlperiode, also zum 01.07.2014, wechseln sollen.

Weitere Neuerung seit der Novellierung im Jahre 2011 ist, dass die Beisitzerinnen und Beisitzer nicht mehr für die Dauer der gesamten Wahlperiode der Personalvertretung benannt werden und der LA über eine entsprechende Liste beschließen muss, sondern die Beisitzer/-innen anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren (§ 67 Abs. 1 LPVG) benannt werden.

 


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden