LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1408
öffentlich
Datum:
05/12/2006
Dienststelle:
Amt 81
Bearbeitung:
Herr Blücher
Krankenhausausschuss 329.05.2006Beratung
Krankenhausausschuss 230.05.2006Beratung
Krankenhausausschuss 431.05.2006Beratung
Krankenhausausschuss 101.06.2006Beratung
Gesundheitsausschuss02.06.2006Beratung
Kommission Europa / Migration22.06.2006zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Psychiatrische Versorgung von Migrantinnen und Migranten weiter verbessern
Kenntnisnahme:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung

K u k l a
Begründung:

Der Landschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 29.03.2006 mit der Einführung von Integrationsbeauftragten (Migrationsbeauftragte) in den Rheinischen Kliniken beauftragt. Zwischenzeitlich haben die Rheinischen Kliniken der Verwaltung Integrationsbeauftragte benannt (siehe Anlage).

Ferner wurden mit den Rheinischen Kliniken folgende Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Integrationsbeauftragten abgestimmt:

1. Die Rheinischen Kliniken benennen mindestens eine/einen Integrationsbeauftragte(n) für die Belange von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund bzw. fremder Muttersprache, Kultur und Religion. Die/der Integrationsbeauftragte ist in dieser Eigenschaft unmittelbar der ärztlichen Direktion unterstellt. Die Funktion kann ggfs. auf mehrere Personen übertragen werden.

2. Die Aufgaben der Integrationsbeauftragten bestehen im Wesentlichen in der Beratung der Betriebsleitung und der Abteilungsärztinnen bzw. Abteilungsärzte in allen interkulturellen Belangen durch:

  • Förderung des Kontaktes zwischen der Klinik und den kommunalen Stellen des Versorgungsgebietes, inbesondere den Ausländerbeauftragten, Sozialdiensten sowie den kulturellen und gesellschaftlichen Vereinigungen der Migrantinnen und Migranten, den sozialen und gemeindepsychiatrischen Diensten, den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und der Altenhilfe, Beratungsstellen für Familien, Selbsthilfeverbänden etc.
  • Vertretung der Klinik nach Absprache mit der Betriebsleitung in allen Belangen der Integration von Migrantinnen und Migranten in kommunalen Gremien, Arbeitsgruppen etc.
  • Förderung des Informations- und Gedankenaustausches in allen integrationsspezifischen Belangen zwischen den Rheinischen Kliniken und weiteren Trägern.
  • Vertretung der Klinik in Arbeitskreisen auf Trägerebene.
  • Entwicklung eines Klinikkonzeptes für die Integration von Migrantinnen und Migranten.
  • Vorschlag und Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Qualitätsmanagements.
  • Ermittlung des Bedarfs an fremdensprachigen Materialien, inbesondere Informationsmaterial für Patientinnen, Patienten und Angehörige, diagnostische und therapeutische Materialien, Verfügbarkeit von qualifizierten Dometscherdiensten.
  • Ermittlung des klinikinternen Bedarfs an gezielter Fort- und Weiterbildung für die Fachkräfte.

3. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten werden die Aufgaben jeweils individuell zwischen der Betriebsleitung und den Integrationsbeauftragten im Rahmen einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgelegt.

4. Bei der Tätigkeit der Integrationsbeauftragten handelt es sich nicht um eine zusätzliche neue Leistung, sondern um eine spezifische Darstellung von Leistungen, die im Hinblick auf die Integration von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund von den Kliniken im Rahmen der Regelversorgung zu erbringen sind.

In Vertretung

K u k l a

Anlagen: