Vorlage-Nr. 13/1190
Begründung der Vorlage Nr. 13/1190:
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ führt in der Zeit vom 07. bis 09.06.2011 in Stuttgart den 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) durch. Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag steht dieses Mal unter dem Motto "Kinder. Jugend. Zukunft: Perspektiven entwickeln - Potentiale fördern!"
Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag ist die zentrale fachliche Plattform der Kinder- und Jugendhilfe. Auf dem DJHT werden kozeptionelle Entwicklungen und innovative Modelle der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Die zentralen Elemente des Kinder- und Jugendhilfetages sind der Fachkongress mit ca. 200 Einzelveranstaltungen und die Fachmesse. Der DJHT wendet sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Kooperationspartner.
Nach § 70 SGB VIII besteht das Landesjugendamt aus Ausschuss und Verwaltung. Dementsprechend haben auch im Jahr 2004 zehn Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses am 12. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Osnabrück teilgenommen (Vorsitzender, je zwei Vertreterinnen/Vertreter der SPD- und CDU-Fraktionen, je ein Vertreterin/ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion sowie drei Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe). Während des 13. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages in Essen hat der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland am 19.06.2008 dort zusammen mit dem Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe eine gemeinsame Sitzung abgehalten. Eine Dienstreisegenehmigung war nicht erforderlich. In diesem Jahr ist eine Teilnahme von voraussichtlich zehn Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Vorsitzende, je eine Vertreterin/ein Vertreter der CDU- und SPD-Fraktion, je eine Vertreterin/ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde sowie drei Vertreterinnen oder Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe teilnehmen können.
Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Fahrtkosten für zehn Personen werden ca. 5 000 Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten für Entschädigung gemäß der Entschädigungssatzung.
Als Anlage ist ein Flyer zum Programm beigefügt.
In Vertretung
E l z e r