LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3433
öffentlich
Datum:
01/20/2014
Dienststelle:
Fachbereich 61
Bearbeitung:
Rohde
Sozialausschuss03.02.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Finanzierung der Integrationsfachdienste
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt die Änderung der Finanzierung der rheinischen Integrationsfachdienste wie in der Vorlage Nr. 13/3433 dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:A 041.04
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung 


F a n k h a e n e l 
Zusammenfassung:

Integrationsfachdienste (IFD) sind eine im SGB IX verankerte ambulante Handlungsform für die berufliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung. Im Rheinland hat das LVR-Integrationsamt diese Fachdienste seit über 30 Jahren bei freien gemeinnützigen Trägern eingerichtet und finanziert diese kostendeckend aus Mitteln der Ausgleichabgabe.

Durch die im Rheinland eingerichteten IFD wurden im Jahr 2013 mehr als 15.800 Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung sowie deren Arbeitgeber beraten und begleitet. Dabei ist die Beauftragung der IFD durch Dritte (Arbeitsagenturen, Jobcenter, zugelassene kommunale Träger, sowie Träger der Rehabilitation) seit Jahren rückläufig. Dagegen bleibt die Nachfrage nach Beratung und Begleitung schwerbehinderter Menschen im Berufsleben sowie die Beratung deren Arbeitgebern auf einem hohen Niveau stabil.

Zunahmen an IFD-Begleitung verzeichnen die Bereiche "Übergang Werkstatt - Arbeitsmarkt" und "Übergang Schule - Beruf" - insbesondere der letztgenannte Arbeitsbereich weist ein sehr starkes Wachstum auf. Eine ebenfalls starke Zunahme ist in der Nachfrage nach betrieblicher Beratung - auch unabhängig von konkreten Einzelfällen - zu verzeichnen. Hier zeigt sich, dass die IFD bei Arbeitgebern als kompetente und verlässliche Partner geschätzt werde.

Die Finanzierung der IFD mit einer Pauschale pro Fachkraftstelle ist seit dem Jahr 2005 unverändert. Durch Tarif- und Kostensteigerungen seit dem Jahr 2005 und vielfach langjährig beschäftigten und somit kostenintensiven IFD-Fachkräften ist die IFD-Finanzierung bei einigen Trägern seit dem Jahr 2012 und bei den meisten IFD-Trägern seit dem Jahr 2013 nicht mehr kostendeckend - es sind teilweise erhebliche Defizite bei den Trägern durch die IFD-Trägerschaft entstanden. Es wird daher vorgeschlagen, die Finanzierung der Personalkosten der IFD-Fachkräfte zukünftig in voller Höhe auf Basis der Entgeltgruppe 9 des TVöD zu finanzieren und nur noch die Geschäftsführungs-, Sach-, Verwaltungs- und Raumkosten mit einer Pauschale in Höhe von 33.000,- EURO zu finanzieren. Dadurch entstehen im Jahr 2014 Kosten in Höhe von ca. 15 Mio. EURO. Dies stellt gegenüber 2013 eine Steigerung um 0,9 Mio. EURO dar.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden