Antrag-Nr. 12/6
Beschlussvorschlag:
Bei Beschwerden aus den Rheinischen Kliniken und Rheinischen Heilpädagogischen Heimen soll zukünftig folgendes mehrstufiges Verfahren gelten:
Wie bisher sollen die Ombudspersonen in den Einrichtungen Beschwerden soweit möglich vor Ort klären.
Beschwerden sollen über die Geschäftsstelle des bisherigen Beschwerde-Ausschusses nicht mehr an diesen, sondern an den jeweils zuständigen Krankenhaus- bzw. Werksausschuss zur Beratung geleitet werden. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt - wie bisher - über die Geschäftsstelle.
Die Ombudspersonen erhalten die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen (1-2 mal jährlich) ihre Erfahrungen im Krankenhaus- bzw. Werksausschuss vorzutragen und mit dem Ausschuss zu diskutieren (entsprechend der bisherigen Praxis im Beschwerde-Ausschuss).
Der bisher im Beschwerde-Ausschuss im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgelegte Erfahrungsbericht soll zukünftig im Gesundheitsausschuss bzw. HPH-Ausschuss beraten werden.