LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3556
öffentlich
Datum:
08/15/2008
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Herr Mavroudis
Schulausschuss25.08.2008zur Kenntnis
Unterausschuss Kinderarmut/vernachlässigte Kinder - Struktur und Planung der Jugendhilfe26.08.2008zur Kenntnis
Landesjugendhilfeausschuss04.09.2008zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Aktuelle Entwicklungen im Bereich Schule in Nordrhein-Westfalen:
I. Erlasse „Ganztagsoffensive Sekundarstufe I“
II. Erlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Schulen“
Kenntnisnahme:
Der beiliegende Bericht zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Schule in Nordrhein-Westfalen, die mit der Veröffentlichung der Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur "Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I" und zur "Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Schulen" einher gehen, wird gemäß Vorlage Nr. 12/3556 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Vorlage Nr. 12/3556:

Der vorliegende Bericht informiert über aktuelle Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen (MSW), in denen auch Bezug genommen wird auf die Kinder- und Jugendhilfe.

I.         Die Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I

Nach dem fast flächendeckenden Ausbau von Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich – im Schuljahr 2008/09 wird es 184.000 Ganztagsplätze an über 2.900 Schulen geben – schreitet jetzt der Ausbau von Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I voran. In Ergänzung zu der „Qualitätsinitiative Hauptschule“, mit der seit 2006 der erweiterte Ganztagsbetrieb an Hauptschulen und wenigen Förderschulen ausgebaut wird, hat die Landesregierung mit Presseerklärung vom 15.04.2008 die „Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I“ angekündigt.

Mit der Ganztagsoffensive sollen Schulen, Schulträger und Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Schulalltags an allen Schulen der Sekundarstufe I unterstützt werden. Zum einen sollen die schulorganisatorischen Bedarfe aufgegriffen werden, die sich für Schüler/-innen durch die Schulzeitverkürzung bis zum Abitur an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht ergeben. Zum anderen sollen die von Eltern angemeldeten Betreuungsbedarfe sowie die Bildungsbedarfe und -interessen von Schüler/-innen berücksichtigt werden.  

In den Jahren 2009 und 2010 stellt das MSW hierfür zusätzlich rund 175 Mio. EUR zur Verfügung, davon rund 75 Mio. EUR für Personalkosten und 100 Mio. EUR für Investitionen. Mit diesen Mitteln können die Schulen und Schulträger die Personalkosten der Übermittagbetreuung und ergänzender Ganztagsangebote sowie anteilig erforderliche Investitionen finanzieren. 

Die „Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I“ besteht aus drei Programmen. 

Das Programm „Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien“:

Ab dem Schuljahr 2009/10 sollen jährlich 108 Schulen – pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium – zu gebundenen Ganztags­schulen (nach § 9 Abs. 1 SchulG) ausgebaut werden. Der Ausbau von Ganztagsrealschulen und -gymnasien soll nach 2010 bedarfsgerecht fortgesetzt werden. Am Ganztag, der beginnend mit der fünften Klassenstufe schrittweise ausgeweitet wird, nehmen alle Schüler/-innen verpflichtend teil. Den Schulen wird hierfür ein 20prozentiger Lehrerzuschlag zur Verfügung gestellt.  

Die Schulträger können den Bezirksregierungen bis zum 30.11.2008 Realsschulen und Gymnasien nennen, die zum 01.08.2009 bzw. zum 01.08.2010 gebundene Ganztagsschule werden wollen. – Weitere Einzelheiten sind dem Erlass „Auswahl- und Genehmigungsverfahren für die Einrichtung gebundener Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen nach § 9 Abs. 1 SchulG ab dem Jahr 2009“ zu entnehmen (Anlage 1). 

Das Programm „Pädagogische Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote in der
Sekundarstufe I („Geld oder Stelle“):

Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ stellt das MSW ab dem 01.02.2009 allen Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur Verfügung. Mit dem Programm sollen zwei unterschiedliche Bedarfe aufgegriffen werden:

  1. Zum einen müssen die Schulen eine pädagogische Betreuung und Aufsicht in der
    Mittagspause für alle Schüler/-innen der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht
    gewährleisten.
  2. Zum anderen sollen die Schulen, unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern und der Interessen und Förderbedarfe von Schüler/-innen, ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen. Dies können z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Sport-/Bewegungs- oder Kulturangebote sein.

Die Ganztagsangebote nach Punkt 2 können sich an dem bisherigen Programm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ orientieren, das zum 01.02.2009 in das neue Programm überführt wird. 

Bemessungsgrundlage der Förderung ist die Anzahl der Schüler/-innen einer Schule. Die Schulen entscheiden über die Inanspruchnahme von Geld- und/oder Stellenanteilen. Die Bewirtschaftung der Geldmittel erfolgt über den Schulträger, der diese – im Einvernehmen mit der Schule – an Träger z.B. der Kinder- und Jugendhilfe weiterleiten kann, wenn diese Angebote durchführen. Eigenanteile der Schulträger sind nicht erforderlich. Für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote nach Punkt 2 können Elternbeiträge genommen werden. Darüber hinaus können für alle Kinder, für die Imbiss oder eine Mittagsmahlzeit angeboten wird, Essensbeiträge genommen werden. 

Für den Start des Programms zum 01.02.2009 müssen die Anträge der Schulträger zum 31.10.2008 vorliegen. Die Anträge für das Schuljahr 2009/10 sind von den Schulträgern bis zum 30.12.2008 zu stellen. Für die nachfolgenden Schuljahre gilt der 30.12. des Vorjahres als Antragstermin. – Weitere Einzelheiten sind dem Erlass „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagsangebote“ (Anlage 2, Seite 7 ff.) und  dem Erlass „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/ Ganztagsangebote“ (Anlage 2, Seite 10 ff.) zu entnehmen. 

Das „1.000-Schulen“-Programm (Investitionsförderung):

Dieses Programm richtet sich an alle Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I. Gefördert werden Investitionen zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen sowie zur pädagogischen Übermittagbetreuung und zu Ganztags- und Betreuungsangeboten an allen Schulen, die zum 01.05.2008 noch keine Ganztagsschule waren. Für jede Schule kann e in Landeszuschuss von bis zu 100.000,- EUR gewährt werden. Die Schulträger müssen einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe (50 Prozent oder mehr) erbringen; die Eigenan­teile können aus der Bildungspauschale genommen werden, die das Land den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt.  

Die Schulträger können Anträge bis spätestens zum 30.11.2008 einreichen; hierbei handelt es sich zunächst um einen einmaligen Antragstermin! Die Investitionen müssen bis zum 31.12.1010 abgeschlossen sein. – Weitere Einzelheiten sind dem Erlass „1.000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I; Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsange boten und pädagogischer Übermittagbetreuung“ (Anlage 2, Seite 13 ff.) zu entnehmen. 

Mit der Ganztagsoffensive will das MSW die Eigenverantwortlichkeit der Schulen stärken und gleich­zeitig die Möglichkeit zur Zusammenarbeit der Schulen mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und anderen außerschulischen Partnern bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten geben (gemäß § 5 SchulG). Zugleich soll die Partnerschaft zwischen Schulen und Kommunen und weiteren Trägern von Bildungsangeboten gestärkt werden. 

Das MSW geht zudem davon aus, dass die Kommunen gemäß § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die ihnen in § 24 Abs. 2 SGB VIII als Träger der öffentlichen Jugendhilfe auferlegte Pflichtaufgabe zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Betreuungsangeboten für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen auch in Schulen erfüllen können, wenn dort Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden. Der Ausbau des Ganztags soll somit Gegenstand der gemäß § 80 SchulG und § 81 SGB VIII sowie § 7 KJFöG miteinander abzustimmenden kommunalen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sein (siehe Anlage 2, Seite 3 f.). 

Das MSW will die Schulen, die Schulträger und die Partner der Schule aus Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Bereichen bei der Umsetzung der Ganztagsoffensive im Hinblick auf die erforderliche Qualitätsentwicklung unterstützen. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe zur Beratung und Begleitung der Ganztagsoffen­sive eingerichtet, an der – in Abstimmung mit der Obersten Landesjugendbehörde – auch die Fachberatung des Landesjugendamtes mitwirkt. 

Um die Jugendämter und örtlichen freien Träger frühzeitig über die bevorstehenden Entwicklungen an allen Schulen der Sekundarstufe I zu informieren, hat die Verwaltung bereits Ende Juni ein Rundschreiben zur Ganztagsoffensive und zu möglichen Bezügen für die Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben (Rundschreiben Nr. 43/5/2008, Download unter: www.jugend.lvr.de, Pfad: Fachthemen/Jugendhilfe und Schule/Materialien). 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Erlassentwürfen 

Die Verwaltung hat, aus der Perspektive des Landesjugendamtes und aus der Perspektive als Träger der Rheinischen Förderschulen, zu den Entwürfen der Erlasse zur Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I Stellung genommen, die das MSW den Verbänden Anfang Juni übersandt hat. Wesentliche Forderungen waren u.a.:

  1. die Öffnung des Programms „Ausbau gebundener Ganztagsschulen“ für Förderschulen und hier insbesondere die Rheinischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Sekundarstufe I,
  2. eine modifizierte Bemessungsgrundlage mit erhöhten Fördersätzen für Förderschulen im Programm „Geld oder Stelle“,
  3. die verlässliche Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Umsetzung der mit dem Erlass einhergehenden verpflichtenden Leistungen durch Schulen und Schulträger,
  4. die konzeptionelle Verankerung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe beim Ausbau des Ganztags,
  5. die verbesserte Einbindung kommunaler Planung und Steuerung im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft für Bildungsprozesse.

Weitere Einzelheiten sind der beiliegenden Stellungnahme zu entnehmen (Anlage 3). 

Mit Blick auf die am 31.07.2008 veröffentlichten Erlassen ist festzustellen, dass das MSW diesen Forderungen nur teilweise gefolgt ist. So wurden die Bildungsbedarfe und -interessen von Schüler/-innen als Planungsbezug aufgenommen und wurde der Auftrag zur Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe besser verankert. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang zudem die Absichtserklärung, auch in gebundenen Ganztagsschulen Verfahrensweisen nach dem Modell des Programms „Geld oder Stelle“ zu entwickeln – also eine Kapitalisierung von Stellen und damit die dauerhafte Finanzierung von Leistungen außerschulischer Partner zu ermöglichen (vgl. Anlage 2, Seite 3).  

Nicht umgesetzt wurden jedoch die zuvor genannten ersten drei Forderungen. Das ist insbesondere mit Blick auf die Rheinischen Förderschulen bedeutsam, die somit, trotz des gegenüber dem MSW mehrfach geäußerten großen Interesses, nicht am Ausbau des gebundenen Ganztags partizipieren können. Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Schulverwaltungsamtes und der Fachberatung beim Landesjugendamt für die Schulen (am 07.08.2008) wurde zudem deutlich, dass die Förderpauschalen im Programm „Geld oder Stelle“ – in der Regel 15.000,- EUR oder 0,3 Lehrerstellenanteile – kaum ausreichen werden, um die vorhandenen Bedarfe abzudecken. Hinzu kommen Planungsbeschränkungen, bedingt durch das Problem der Schülerfahrtkosten. 

Gleichwohl stehen die Rheinischen Förderschulen der Sekundarstufe I in der Pflicht, Angebote nach dem Programm „Geld oder Stelle“ umzusetzen und ggf. vorhandene Investitionsbedarfe zu klären. Hierzu werden in den nächsten Wochen intensive Planungs- und Beratungsprozesse in den Schulen und in den beteiligten Ämtern stattfinden.  

II.         Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit

Mit Runderlass vom 23.01.2008 hat das MSW den Rahmen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen vorgegeben. Auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule können an diesen Schulformen damit erstmalig Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerstellen beschäftigt werden.  

Mit dieser Initiative will das MSW die Angebote und Maßnahmen im Bereich der Schul­sozial­arbeit verstärken, die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und seitens der Kommunen bereits bestehen. Der Runderlass nimmt von daher ausdrücklich Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe und hier insbesondere auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, deren Beteiligung im Rahmen der Umsetzung vorgeschrieben wird. – Weitere Hinweise bietet das Rundschreiben Nr. 43/1/2008 vom Februar 2008 (unter: www.jugend.lvr.de, Pfad: Fachthemen/Jugendhilfe und Schule/Materialien). 

Mit Änderungserlass vom 25.04.2008 hat das MSW festgelegt, dass nunmehr auch Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen können. Auf der Grundlage des aktualisierten Runderlasses (Anlage 4) können jetzt alle Schulen – und damit auch die Rheinischen Förderschulen – Schulsozialarbeiter/-innen dauerhaft in die Lehrerkollegien integrieren und das Schulprogramm um sozialpädagogische Inhalte und Angebote erweitern. Voraussetzung hierfür ist allerdings u.a., dass:

  1. die Unterrichtsversorgung gemäß Stundentafel gewährleistet ist,
  2. die Kommune, der jeweilige Kommunalverband oder der jeweilige sonstige Träger gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt,
  3. es im Bereich des Schulträgers ein abgestimmtes sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept der örtlichen Jugendhilfe gibt und die Schule bei der Antragstellung eine Kooperationsvereinbarung mit der örtlichen Jugendhilfe sowie eine Stellungnahme des örtlichen Jugendamtes vorlegt.

Mit der verbindlichen Einbindung der Jugendämter bei der Einrichtung von Stellen greift der Erlass Forderungen aus der Stellungnahme der Verwaltung zu den Erlassentwürfen auf (vgl. Ergänzungsvorlage Nr. 12/2428/1). – In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass es erste Absprachen mit dem MSW und der Obersten Landesjugendbehörde zu abgestimmten Beratungs- und Fortbildungsinitiativen zwischen Schulaufsicht und der Fachberatung der Landesjugendämter gibt.

Weitere Forderungen, die sich insbesondere auf die besondere Situation der Rheinischen Förderschulen bezogen, wurden nicht berücksichtigt. Zwar ist der LVR als Schulträger von der dritten Verpflichtung enthoben. Die beiden anderen Voraussetzungen gelten jedoch auch für die Rheinischen Förderschulen, was bedeutet:

  • Die Unterrichtsversorgung müsste bei Umwidmung einer Lehrerstell e gleichwohl gewährleistet sein, was angesichts der geringen Größe der Kollegien kaum möglich sein wird.
  • Der LVR als Schulträger müsste seinerseits auch eine neue Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft an der betreffenden Schule einrichten.

Vor diesem Hintergrund hat zum jetzigen Stand noch keine der Rheinischen Förderschulen Lehrerstellen mit Schulsozialarbeiter/-innen besetzt.

In Vertretung

M e r t e n s