LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2685
öffentlich
Datum:
11/14/2007
Dienststelle:
Amt 43
Bearbeitung:
Herr Balensiefer
Landesjugendhilfeausschuss29.11.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: Pädagogische Erziehungshilfen Mens gemeinnützige GmbH, Mettmann
Beschlussvorschlag:
Nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird gemäß Vorlage Nr. 12/2685 die Pädagogische Erziehungshilfen Mens gemeinnützige GmbH, Mettmann, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s 
Begründung zur Vorlage 12/2685

1. Die Pädagogische Erziehungshilfen Mens gemeinnützige GmbH (www.erziehungshilfen-mens.de),
   gegründet im Dezember 2006, widmet sich nach § 2 des Gesellschaftsvertrages der Förderung von Er-
   ziehung und Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Leistung von erzieher-
   ischen Hilfen auf der Grundlage der §§ 27 - 35a und den §§ 41-42 SGB VIII.

2. Zwei der drei Gesellschafter sind zu Geschäftsführern bestellt. Alle Gesellschafter sind hinsichtlich 
    ihres beruflichen Hintergrundes langjährig in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der er-
    zieherischen Hilfen tätig und verfügen über entsprechende Qualifikationen. Der Gesellschafter Uwe 
    Mens ist bereits seit 2001 freiberuflich für das Jugendamt Mettmann im Rahmen ambulanter er-
    zieherischer Hilfen tätig.
    Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft fünf Voll-/Teilzeitkräfte sowie acht Honorarmitarbeiter.

3. Seit Beginn dieses Jahres wurden in den Städten Heiligenhaus, Ratingen, Solingen, Wülfrath,
    Mettmann und Hilden in insgesamt 60 Fällen ambulante erzieherische Hilfen geleistet.
    Darüber hinaus verfügt der Träger über eine Betriebserlaubnis für zwei Plätze der Inobhutnahme in
    Mettmann. Hinsichtlich der Inanspruchnahme wurde mit dem Jugendamt der Stadt Mettmann eine
    Vereinbarung getroffen.
    Weiterhin ist der Träger in Hilden im Bereich der sozialen Gruppenarbeit und im Kreis Mettmann im   
    Rahmen der Gewaltprävention an Schulen engagiert.
    In anderen Kommunen werden Anti-Gewalt-Trainingskurse durchgeführt.

4. Von Seiten des Amtes 41 sowie von den Jugendämtern, in deren Bereich der Träger aktiv ist, werden
    gegen die Anerkennung keine Bedenken erhoben.

5. Nach der vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann vom 30.03.2007 sowie
    nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke im
    Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

6. Da sich die Aktivitäten des Trägers über mehrere Jugendamtsbereiche im Bereich des Landesjugend-
    amtes Rheinland erstrecken, ist für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 25 (1),
    Ziff. 2 AG-KJHG das Landesjugendamt Rheinland zuständig.

7. Die Vorraussetzungen für die Anerkennung werden erfüllt.

8. Der Gesellschaftsvertrag ist beigefügt. 

 

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: