Das Land NRW stellt dem LVR jährlich sog. GFG-Mittel für die landschaftliche Kulturpflege zur Verfügung, die im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR zur Förderung von kulturellen Projekten im Rheinland verwendet werden. Die für das Jahr 2012 eingereichten Projekt wurden den zuständigen Gremien zuletzt mit Vorlage Nr. 13/1682 zur Entscheidung vorgelegt. Hierzu bittet die Fraktion FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE mit der Anfrage 13/26 um ergänzende Erläuterung.
1) Transparenz
Im Zuge der Umstellung des Förderverfahrens gem. Vorlagen 13/383 i. V. m. 13/372 wird eine entsprechende Transparenz der Entscheidung der Gremien der Landschaftsversammlung Rheinland ggü. den Antragsstellern angestrebt.
2) Wiederholungs- bzw. Dauerförderung von Projekten bzw. Projektträgern
Wiederholungs- und Fortsetzungsmaßnahmen sind grds. ausgeschlossen.
Ausnahmen:
a) Fortsetzungsprojekte, deren mehrjährige Förderung im "Anfangsjahr" beschlossen wurde und
b) mehrmalige Förderung eines Projektträgers, wenn sich die Maßnahme von der bereits geförderten Maßnahme eines Projektträgers klar abgrenzt.
3) Die Entwicklung der eingegangen Anträge im Verhältnis Mitgliedskörperschaften/LVR-Dienststellen ist in der Anlage Vorlage 13/1805 dargestellt.