LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1597
öffentlich
Datum:
09/02/2011
Dienststelle:
Fachbereich 72
Bearbeitung:
Frau Lapp
Sozialausschuss20.09.2011zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss05.10.2011zur Kenntnis
Landschaftsausschuss07.10.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme:
Der Bericht der Verwaltung sowie die abgeschlossene Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird gemäß Vorlage Nr. 13/1597 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e
Zusammenfassung:
Die rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landschaftsverband Rheinland haben im August 2011 eine Vereinbarung über die Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung in den rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung abgeschlossen. Vereinbart ist, dass die Höhe der Entgelte für eine Teilzeitbeschäftigung sich künftig nach dem prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Werkstatt richtet. Für einen Anteil von bis zu 7 % Teilzeitbeschäftigung erfolgt eine Vergütung in Höhe von 70 % des Leistungsentgeltes. Sofern der Anteil der Teilzeitbeschäftigung über 7 % liegt, gibt es weitere Staffelungen der Vergütung (bis zu 85 % des Leistungsentgeltes). Die Vereinbarung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Begründung:
Anlagen: