Antrag-Nr. 13/146
Begründung:
Seit dem „Hochzoomen“ der Wohnhilfen finden unter Regie des LVR monatliche Hilfeplankonferenzen (HPK) in den Gebietskörperschaften statt.
Teilnehmer sind neben 1-2 Mitarbeitern des LVRs, MitarbeiterInnen der Kommunen, der KOKOBE und der Leistungserbringer.
In 2-3 stündigen Sitzungen werden Hilfepläne von Antragsstellern besprochen. Die Antragssteller machen von der Möglichkeit, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen, nur in sehr geringem Umfang Gebrauch.
Die Durchführung dieser regelmäßigen dezentralen Konferenzen stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung, nicht nur für die MitarbeiterInnen des LVR, dar. Es werden personelle Ressourcen gebunden, es entstehen zusätzliche Kosten, obwohl dies für eine sach-und fachgerechte Antragsentscheidung nicht nötig ist. Die Wartezeiten bis zur Genehmigung von Erstanträgen sind auch vor dem Hintergrund dieses aufwändigen Verfahrens mittlerweile nicht mehr akzeptabel.
Die fachliche Weiterentwicklung des IHP zum IHP 3 und die qualifizierte Beratung in den KOKOBEs hat zum Ergebnis, dass mittlerweile eine Vielzahl von Anträgen zwischen Leistungserbringer und Kostenträger ohne die Durchführung einer höchst aufwändigen HPK einvernehmlich zur Leistungsgewährung führen.