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Antrag-Nr. 13/220
öffentlich
Datum:
11/13/2012
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Gesundheitsausschuss07.12.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung19.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2013;
Finanzierung Forensik
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Forensik durchzuführenden Budgetverhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass die Finanzausstattung für den  Maßregelvollzug beim Landschaftsverband Rheinland auf eine ausreichende therapeutische Grundlage gestellt wird.
Darüber hinaus sind die Kosten für eine somatische Behandlung in Einrichtungen (Krankenhäuser pp) zu übernehmen.

Begründung:

Der Maßregelvollzug gehört zu den Aufgaben des Landes NRW und ist als untere staatliche Aufgabe auf den Landschaftsverband Rheinland übertragen worden. Damit sind die Aufgaben geteilt worden. Das Land hat eine auskömmliche Finanzierung für Unterbringung und Therapie sicher zu stellen. Die humane Versorgung und therapeutische Behandlung sind die Angelegenheit des Landschaftsverbandes Rheinland. Eine erfolgreiche Behandlung der Patienten kann nur garantiert werden, wenn auch Infrastruktur und Finanzausstattung dies möglich machen. Zwar haben sich die Verhandlungsergebnisse mit dem Land verbessert, eine optimale Patientenversorgung ist aber noch nicht gewährleistet. Gerade die therapeutische Betreuung  wird immer wieder von den Patienten beklagt. So zeigt sich, dass  bei der richterlichen Anhörung für die Genehmigung einer Lockerung – Therapieerfolg – es lediglich zu der einen oder anderen Gruppenstunde gekommen sein soll. Die Fragen im Beirat und in den Krankenhausausschüssen nach den Ursachen wurden immer wieder mit mangelnden finanziellen Mitteln beantwortet, die es nicht zulassen, dass eine optimale therapeutische Versorgung  stattfinden kann. Es gehört zu unseren ethischen Pflichten, auch dieser Patientengruppe die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Im Endeffekt zahlt sich das aus, denn die Aufenthalte in der Forensik könnten bei dem einen oder anderen Patienten verkürzt werden. Die Rückfälligkeit nimmt ab.

Wir unterstützen unsere Verwaltung, in Verhandlungen mit dem Land NRW hartnäckig zu bleiben. Die Kosten für einen externen Aufenthalt von Patienten in einer somatischen Einrichtung können durch die vom Land bereitgestellten Mittel nicht abgedeckt werden (Behandlungs- und Pflegekosten sind wesentlich höher). Hier ist es unverzichtbar, dass die Budgets angepasst werden. 

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden