Antrag-Nr. 13/220
Begründung:
Der Maßregelvollzug gehört zu den Aufgaben des Landes NRW und ist als untere staatliche Aufgabe auf den Landschaftsverband Rheinland übertragen worden. Damit sind die Aufgaben geteilt worden. Das Land hat eine auskömmliche Finanzierung für Unterbringung und Therapie sicher zu stellen. Die humane Versorgung und therapeutische Behandlung sind die Angelegenheit des Landschaftsverbandes Rheinland. Eine erfolgreiche Behandlung der Patienten kann nur garantiert werden, wenn auch Infrastruktur und Finanzausstattung dies möglich machen. Zwar haben sich die Verhandlungsergebnisse mit dem Land verbessert, eine optimale Patientenversorgung ist aber noch nicht gewährleistet. Gerade die therapeutische Betreuung wird immer wieder von den Patienten beklagt. So zeigt sich, dass bei der richterlichen Anhörung für die Genehmigung einer Lockerung – Therapieerfolg – es lediglich zu der einen oder anderen Gruppenstunde gekommen sein soll. Die Fragen im Beirat und in den Krankenhausausschüssen nach den Ursachen wurden immer wieder mit mangelnden finanziellen Mitteln beantwortet, die es nicht zulassen, dass eine optimale therapeutische Versorgung stattfinden kann. Es gehört zu unseren ethischen Pflichten, auch dieser Patientengruppe die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Im Endeffekt zahlt sich das aus, denn die Aufenthalte in der Forensik könnten bei dem einen oder anderen Patienten verkürzt werden. Die Rückfälligkeit nimmt ab.
Wir unterstützen unsere Verwaltung, in Verhandlungen mit dem Land NRW hartnäckig zu bleiben. Die Kosten für einen externen Aufenthalt von Patienten in einer somatischen Einrichtung können durch die vom Land bereitgestellten Mittel nicht abgedeckt werden (Behandlungs- und Pflegekosten sind wesentlich höher). Hier ist es unverzichtbar, dass die Budgets angepasst werden.