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Antrag-Nr. 12/373
öffentlich
Datum:
02/19/2009
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Sozialausschuss03.03.2009empfehlender Beschluss
Ausschuss für das LVR-Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen06.03.2009empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 309.03.2009empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 210.03.2009empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 411.03.2009empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 112.03.2009empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss13.03.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009:
Weiterentwicklung der Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderungen im Rheinland
Beschlussvorschlag:

Der LVR setzt den Prozess der Weiterentwicklung seiner Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Rheinland  kontinuierlich auch im Jahr 2009  und den Folgejahren mit dem Ziel des Ausbaus selbstbestimmter und selbständiger Wohn- und Lebensformen weiter fort!

Der LVR muss in den nächsten Jahren aktiv an der Umsetzung der Ziele der aktuellen Änderungen der Verordnung zum SGB XII arbeiten, die die Zuständigkeit der Landschaftsverbände für alle Leistungen zum Wohnen für behinderte Menschen befristet bis 2013 fortsetzt. Es gilt, die eigene Steuerungskompetenz in fachlicher wie in finanzieller Hinsicht zu festigen und in der Öffentlichkeit deutlich zu machen. 

Die zwischen Verwaltung und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossene Rahmenzielvereinbarung II ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg, deren Ziele sind mit Leben zu füllen.

Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, in diesem notwendigen Prozess der Weiterentwicklung bei der Umsetzung der im NKF-Haushalt 2009 formulierten Produktziele folgende Schwerpunkte zu setzen:


1.
Der begonnene Prozess des Ausbaus selbstbestimmter und selbständiger Wohnformen soll fortgesetzt und die stationären Wohnangebote weiter reduziert werden. Für die Menschen mit Behinderung, die alternativ zum Wohnheim eine selbständige Wohnform wählen, soll die notwendige Angebotsstruktur gesichert und weiterentwickelt werden.
 

1.1.

Die Verwaltung wird aufgefordert, das beschlossene Anreizprogramm aktiv im Zusammenwirken mit allen Einrichtungsträgern und ihren Verbänden sowie auch mit den HPH-Netzwerken umzusetzen.

1.2

Die LVR-Kliniken sollen unter Nutzung des neuen Anreizprogammes des Dezernates 7 als überörtlicher Träger der Sozialhilfe mit diesem eine Zielvereinbarung abschließen zum Abbau von mindestens 20 % ihrer Plätze in den Rehabilitationsbereichen bis zum 31.12.2011.


1.3

Die Rheinische Beamtenbaugesellschaft des LVR soll prüfen, inwieweit sie bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums für Menschen mit Behinderung, die allein, zu zweit oder in Gruppen selbständig leben möchten, unterstützen kann.


1.4
Auch im Bereich der Freizeitgestaltung soll die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung verstärkt ermöglicht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Wegen gezielte Anreize und Qualifizierungsangebote für freie Träger der Jugend- und Wohlfahrtspflege, Sportvereine, Sportstätten und Bildungsträger geschaffen werden können, Menschen mit Behinderungen an ihren Freizeit- und Ferienangeboten teilhaben zu lassen. Ein Konzept ist dem Sozialausschuss vorzulegen.

1.5
Die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen) und die SPZ (Sozialpsychiatrischen Zentren) sollen als wesentliche Anlauf- und Koordinierungsangebote in der Region in ihrem Bestand gesichert werden. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert, über Zielvereinbarungen mit den Trägern der KoKoBe und SPZ deren Leistungen zu optimieren und hierzu einen Umsetzungsvorschlag kurzfristig vorzulegen. In diesem Rahmen wird die finanzielle Förderung ab dem 1.1.2009 auf 70.000 Euro pro Einrichtung erhöht. 

2.
Die Qualität der personenbezogenen Unterstützungsleistungen im ambulanten Bereich soll verbessert werden.

2.1
Die in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Anbietern ambulant betreuten Wohnens zugrunde gelegten Standards und Qualitätskriterien sollen auf ihre Tauglichkeit überprüft und ggf. weiterentwickelt werden. Die Qualitätskriterien sollen für die Nutzerinnen und Nutzer transparent gestaltet werden und dazu beitragen, dass sie bei ihrer eigenständigen Entscheidung für einen Anbieter Sicherheit in Bezug auf die zu erwartende Qualität der Leistung erlangen. Um eine Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich zu erreichen, soll auch geprüft werden, ob freiwillige Vereinbarungen zur Selbstkontrolle mit den Leistungsanbietern getroffen werden können und inwieweit beispielsweise die Einführung eines Prüfsiegels ein verlässliches Kriterium für die Nutzerinnen und Nutzer bei der Auswahl des Anbieters sein kann.

2.2
Die regionale Vernetzung aller Leistungsanbieter aller Angebotsformen soll verbessert und der Aufbau von regionalen Krisendiensten mit einem 24-Stunden-Krisentelefon flächendeckend initiiert werden. Auf diese Weise sollen auch die bereits bestehenden Leistungen der Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen für ihre Klienten in Notfall- und Krisensit uatio n en optimiert und vernetzt werden.
Ein solches Krisentelefon soll in Verbindung mit den KoKoBe und den SPZ für andere Personengruppen weiterführende Leistungen vermitteln und das Herzstück eines regionalen aufsuchenden Krisendienstes werden. Hierzu soll die Verwaltung regional Initiativen anregen.
Die Finanzierung insbesondere der Vorhaltekosten (z. B. Regie- oder Sachkosten) von Beispielen guter Praxis für ein solches Krisentelefon soll vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe übernommen werden.
Für den Krisendienst ist von einem Ressourcenbedarf von bis zu 1,2 Mio. EURO per annum auszugehen.

Begründung:
Erfolgt mündlich. 

Unterschriften:
Thomas Böll
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden