Antrag-Nr. 13/86
Begründung:
zu Ziffer 1:
Durch die Einführung der neuen Energieeinsparverordnung 2009 wird bereits ein hoher energetischer Standard vom Gesetzgeber vorgegeben, der bindend zu beachten ist. Hingegen ist der Passivhausstandard bei Sanierungsmaßnahmen in aller Regel nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand - wenn überhaupt - zu erreichen.
zu Ziffer 2:
Aufgrund der zukünftig deutlich sinkenden Einspeisungsvergütung sollen Fotovoltaikanlagen an den Gebäuden des LVR nur noch durch Verpachtung an externe Betreiber realisiert werden. Hierdurch wird weiterhin ein wichtiger Beitrag zum umweltpolitischen Ziel der CO2-Einsparung geleistet, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.