Der nachfolgende Text wird in dem Resolutionsentwurf (Vorlage 13/1795) gestrichen bzw. aufgenommen:
Gestrichen wird:
„Für alle Schülerinnen und Schüler im Rheinland soll die Beschulung an einer allgemeinen Schule vorrangiges Ziel sein. Dieses Ziel unterstützen wir mit speziellen Förderleistungen auf dem Weg zur schulischen Inklusion.“
Stattdessen wird eingesetzt:
„Daher tritt der Landschaftsverband Rheinland dafür ein, künftig die Entscheidung über den Förderort grundsätzlich den Eltern nach einer Beratung zu überlassen. Dieses Ziel unterstützen wir mit speziellen Förderleistungen. Hierbei ist ebenso das Konnexitätsprinzip zu beachten.“